Justitia wird im Fall von Benedikt nicht mehr walten können.
Schweiz

Ehemalige Pfarrei-Buchhalterin soll 100'000 Franken veruntreut haben

Freiburg, 22.8.19 (kath.ch) Eine ehemalige Buchhalterin einer Pfarrei in Freiburg, die 100’000 Franken entwendete, soll zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt werden.

Laut der Freiburger Tageszeitung «La Liberté» vom 22. August wurde die ehemalige Kirchenbuchhalterin wegen Veruntreuung von 106’000 Franken zwischen 2004 und 2016 ans Gericht des Saanebezirks verwiesen.

Die betroffene Pfarrei und die Angeklagte, die den Sachverhalt anerkannte und die entwendeten Beträge zurückerstattete, akzeptierten ein vereinfachtes Verfahren. Gemäss der stellvertretenden Generalstaatsanwältin hat die 50-jährige Frau Veruntreuung und Urkundenfälschung begangen. Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Die Beschuldigte soll ausserdem einen Betrag von 12’000 Franken als Beitrag zu den Rechtskosten der Pfarrei zahlen. Schliesslich muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Bezirksrichter hat das Urteil noch nicht gefällt, am 28. August soll die Beschuldigte angehört werden. (cath.ch/uab)

Justitia wird im Fall von Benedikt nicht mehr walten können. | © pixabay.com/CCO
22. August 2019 | 12:41
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