Das Verhüllungsverbot tritt am 1. Januar 2019 in Kraft
Ab dem 1. Januar 2019 greift das Verhüllungsverbot. Ab dann droht jemandem ein Strafverfahren, der dagegen verstösst. Eine Busse an Ort und Stelle hingegen wird es nicht geben, weil sich der Sachverhalt nicht umgehend klären lässt. Das hat die Regierung bekanntgegeben.
Die Artikel des Medienspiegels werden nach den urheberrechtlichen Richtlinien der Medienhäuser
publiziert. Wir verlinken wenn möglich direkt auf den Originalartikel. Von den Medienhäusern
gesperrte Beiträge werden mit einem Vorhängeschloss gekennzeichnet.