«Offizieller Besuch» in der Schweiz

Der Besuch von Papst Franziskus in Genf beinhaltet drei Teile: Empfang und Treffen mit einer Delegation des Bundesrats, den Besuch beim ÖRK und den öffentlichen kirchlichen Teil mit Eucharistiefeier im «Palexpo» ab 17.30 Uhr.

Die Visite von Papst Franziskus wird vom Bund nicht als «Staatsbesuch», sondern als «offizieller Besuch» eingestuft. Der Vatikan bezeichnet die Reisen als «pastoral» oder «apostolisch». Diese Bezeichnung passt beim Bund aber nicht in die herkömmlichen Definitionen von Besuchen von Staatsoberhäuptern, wie die Bundeskanzlei auf Anfrage mitteilte.

Für die Sicherheit des Papstes ist die Kantonspolizei Genf federführend verantwortlich. Es gelten die von der Bundespolizei festgelegten Schutzmassnahmen wie für alle völkerrechtlich geschützten Besucher. Über Details und einzelne Massnahmen erteilen die Behörden aus Sicherheitsgründen keine Auskünfte. (ms)

16. Mai 2018 | 10:36
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