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Seelsorgende mit Pädokriminalität konfrontieren   

Mit einem Flyer will das «Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im Bistum St. Gallen» die Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Thematik der sexuellen Belästigung und Ausbeutung sensibilisieren. «In der Vergangenheit sind schon mehrmals strafbare Taten von Seelsorgern bekannt geworden», sagt Pfarrer Georg Schmucki, Vertreter des Fachgremiums, bei der Flyer-Präsentation im Dekanat St. Gallen. Auch künftig schliesst Schmucki Übergriffe von Seelsorgern nicht aus. Es brauche daher immer wieder neue präventive Anstrengungen.

Georg Schmucki bei seinem Referat
im Dekanat St. Gallen
Im Jahre 2002 kam im Bistum St. Gallen ein sexueller Kindsmissbrauch ans Tageslicht, der für landesweite Schlagzeilen sorgte. Der damalige Bischof Ivo Fürer reagierte sofort und ernannte eine «Fachgruppe gegen sexuelle Ausbeutung».

Diskrete Arbeit im Hintergrund

Seit Beginn wirkt Georg Schmucki, Pfarrer der Seelsorgeeinheit Uzwil und Gefängnisseelsorger, als Ansprechperson in der Fachgruppe. Dass diese in den letzten fünf Jahren nicht stark wahrgenommen wurde, sei ein gutes Zeichen. Dies zeige, dass die Gruppe sehr diskret arbeite und Opfer wie auch Täter keine Angst haben müssten, sich zu melden.

Wieviele Übergriffe es in den letzen Jahren gab, bleibt geheim. «Ich führe keine Statistik», sagt Georg Schmucki. Es sei aber wichtig zu wissen, dass vieles, was an ihn gelange, vor der Gründung des Fachgremiums passiert sei. So habe man beispielsweise in den letzten fünf Jahren Opfern die Begegnung mit Tätern ermöglicht, um frühere Geschichten abzuhaken. Auch Geldforderungen von vermeintlichen Opfern seien geklärt worden.

Sexuelle Belästigung und Ausbeutung

Flyer-Logo
Um im Bistum St. Gallen pädokriminelle Handlungen von Seelsorgenden zu unterbinden, setzt das Fachgremium auf Offenheit und Information. Ein neuer Flyer weist Seelsorgerinnen und Seelsorger darauf hin, dass sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren auch dann bestraft werden, wenn die Kinder einwilligen. Weiter zeigt der Flyer den Unterschied zwischen sexueller Belästigung und sexueller Ausbeutung auf.

Während jedes Verhalten sexueller Art, das von einer Seite unerwünscht ist, als sexuelle Belästigung gilt, heisst es beim zweiten Punkt: «Von sexueller Ausbeutung wird gesprochen, wenn in der Kirche tätige Personen ihre ihnen durch das Amt oder ihre Aufgabe verliehene Position und das damit gegebene Abhängigkeitsverhältnis ausnützen, um eigene Wünsche oder sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen.»

Ein wichtiger Bestandteil des Flyers sind auch Namen und Adressen von Fachstellen, bei denen Opfer und Täter Hilfe finden.

Nähe und Distanz

Warum sind Seelsorgende gefährdet, Täter zu werden? «Seelsorge lebt einerseits von Nähe, andererseits ist es wichtig, zu den Menschen eine gewisse Distanz zu wahren», sagt Schmucki. Diese Balance sei nicht einfach und könne auch überfordern. Die Vergangenheit beweist es: Schon mehrmals schockierten sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld. Schmucki versteht, wenn solche «Fälle» Wut auslösen: «Seelsorgerinnen und Seelsorger haben einen grossen Vertrauensvorschuss, und wenn dieser missbraucht wird, ist die Enttäuschung doppelt so gross.»

Strafbare Handlungen einzelner schliesst Schmucki auch in Zukunft nicht aus. Es müsse daher alles unternommen werden, die Gefahr zu minimieren. Das Wichtigste dazu sei eine offene Gesprächskultur. Bistümer, die sich bei diesem Thema in Schweigen hüllen, handeln laut dem Pfarrer von Uzwil fahrlässig.

(rf)

kath.ch, 09.09.2007


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