Weihe

Bischof Markus Büchel legt Kletus Hutter die Hände auf.
Bischof Markus Büchel legt Kletus Hutter die Hände auf.

Die Weihe gehört zu den sieben Sakramenten. Das Sakrament wird aufgeteilt in Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe. Gültig gespendet kann es nur einmal empfangen werden. Die Weihe ist unwiderruflich, da sie dem Geweihten ein unauslöschliches Prägemal («character indelebilis») verleiht. Gespendet werden darf das Sakrament nur getauften und gefirmten Männern. Bischöfe dürfen nur mit Erlaubnis des Papstes, Priester und Diakone nur mit Erlaubnis des zuständigen Oberen, also des Diözesanbischofs oder Ordensoberen geweiht werden. Durch die Weihe wird die geweihte Person einer bestimmten Diözese oder einem Orden eingegliedert.

Durch das Sakrament der Weihe erhält der Geweihte eine Sendung und Vollmacht, im Namen Christi für die Kirche zu handeln. Die Hauptaufgaben des Diakons sind im diakonischen und seelsorglichen Dienst, in der Verkündigung des Evangeliums und der Feier des Gottesdienstes. Der Priester übernimmt als Mitarbeiter des Bischofs die Leitung von Gemeinden und die Spendung der Sakramente (mit Ausnahme der Weihe). Die Bischöfe sind als Nachfolger der Apostel für die Leitung der Kirche verantwortlich. Die einzelnen Weihestufen bauen aufeinander auf: Zum Empfang der Priesterweihe ist die Diakonweihe erforderlich, für die Bischofsweihe die Priesterweihe. Die Bischofs- und Priesterweihe verleihen die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi zu handeln, die Diakonweihe «hingegen die Kraft, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen» (can. 1009 §3 CIC).

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der dogmatischen Konstitution über die Kirche (Lumen gentium) das Amt des ständigen Diakonats wieder eingeführt. Seitdem sind verheiratete Männer im Alter von mindestens 35 Jahren wieder zum Amt des Diakons zugelassen. Sie haben dieselben Aufgaben wie die Diakone, die auf das Priesteramt hin geweiht werden.

Die Weiheliturgie
Der St. Galler Bischof Markus Büchel legt Martin Rusch die Hände auf.
Der St. Galler Bischof Markus Büchel legt Martin Rusch die Hände auf.

Diakonenweihe

Die Weihe wird innerhalb einer Eucharistiefeier gespendet und folgt deren Ablauf in weiten Teilen. Nach der Verkündigung des Evangeliums erklären die Weihekandidaten vor dem Bischof ihre Bereitschaft zur Weihe und versprechen ihm Gehorsam. In dieser Erklärung enthalten ist die Verpflichtung, dem Wohl des Gottesvolkes zu dienen, Gottes Wort in Wort und Tat zu verkünden, in Ehelosigkeit zu leben (soweit nicht verheiratet), Bedürftigen zu helfen und nach dem Vorbild Christi zu leben. Es folgt er Weiheritus.

Priesterweihe

Die Priesterweihe wird innerhalb einer Eucharistie gespendet. Nach dem Kyrie werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Die Kandidaten erklären ihre Bereitschaft und legen das Gehorsamsversprechen ab. Sie erklären die Bereitschaft das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so die Gemeinde umsichtig unter Führung des Heiligen Geistes zu leiten; den Dienst am Wort Gottes (Verkündigung des Evangeliums und Darlegung des katholischen Glaubens) treu und gewissenhaft zu erfüllen; die Sakramente gemäss der Überlieferung der Kirche zu feiern; zusammen mit dem Bischof im Gebet das Erbarmen Gottes für die Gemeinde zu erflehen; den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen; sich mit Christus tagtäglich enger zu verbinden und Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern.

Es folgt die Herabrufung des Heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei. Dann folgt der Weiheritus.

Bischof Markus Büchel bei der Bischofsweihe von Josef Stübi.
Bischof Markus Büchel bei der Bischofsweihe von Josef Stübi.

Bischofsweihe

Die Bischofsweihe wird innerhalb einer Eucharistie gespendet. Der Kandidat erklärt seine Bereitschaft im Bischofsamt bis zum Tod zu dienen; das Evangelium treu und unermüdlich zu verkünden; das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut der Kirche rein und unverkürzt weiterzugeben; zur Mitwirkung am Aufbau der Kirche sowie der Einheit mit dem Bischofskollegium und der Kirche; zum treuen Gehorsam gegenüber dem Apostolischen Stuhl; zur väterlichen Sorge für das Volk Gottes, zusammen mit den Priestern und Diakonen; zur gütigen Begegnung und Barmherzigkeit gegenüber den Armen, Heimatlosen und Notleidenden; den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen; für das Heil des Volkes Gottes zu beten und das hohepriesterliche Amt auszuüben.

Es folgt die Herabrufung des Heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei. Dann folgt der Weiheritus. Die Liturgie endet mit dem feierlichen Segen des neugeweihten Bischofs.

Der Weiheritus

Bischofsweihe in Solothurn: Bischof Felix Gmür setzt Josef Stübi die Mitra auf.
Bischofsweihe in Solothurn: Bischof Felix Gmür setzt Josef Stübi die Mitra auf.

Die Weihe wird innerhalb einer Eucharistiefeier vollzogen. Bei allen drei Weihestufen wird das Sakrament durch Handauflegung und Weihegebet gespendet.

Bei der Diakonenweihe folgt nach der Handauflegung und dem Weihegebet die Ankleidung mit den Insignien des Diakons, Stola und Dalmatik, sowie die Übergabe des Evangeliars.

Bei der Priesterweihe folgt nach der Handauflegung des Bischofes, die Handauflegung durch alle anwesenden Bischöfe und Priester. Die ausdeutenden Riten sind die Salbung der Hände mit Chrisam, das Anlegen des Messgewandes und Stola und die Überreichung von Kelch und Hostienschale für die Feier der Eucharistie.

Bei der Bischofsweihe werden dem Kandidaten die Hände von mindestens drei Bischöfen aufgelegt. Es sind dies der Hauptkonsekrator, der Vorsteher der Liturgie, und die beiden Mitkonsekratoren. Die ausdeutenden Riten sind die Salbung des Hauptes, die Überreichung des Evangeliars und der bischöflichen Insignien. Diese sind die Mitra, der Bischofsstab und der Bischofsring.

Gut zu wissen

In der römisch-katholischen Kirche wird schon länger über die sogenannten «Zulassungsbedingungen» zur Weihe diskutiert, da traditionell nur unverheiratete Männer zum Priester und Bischof geweiht werden. Nur der sogenannte «Ständige Diakonat» steht auch verheirateten Männern offen.

Die Weihe einer Frau ist nach römisch-katholischer Lehre nicht gültig. Weil es in der Vergangenheit wiederholt zu Fragen bezüglich der Weihe von Frauen gekommen war, hat Papst Johannes Paul II. 1994 in seinem Apostolischen Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» bekräftigt, dass der Kirche keinerlei Vollmacht zukommt, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Gründe werden u.a. darin gesehen, dass Jesus selbst nur Männer in den Kreis der Apostel berufen hat und die Apostel wiederum nur Männern die Hände aufgelegt haben. Diese Begründungen stossen bei vielen Theologen und Theologinnen sowie bei vielen Gläubigen auf wenig Akzeptanz. Teils wurden die Begründungen auch bibelwissenschaftlich widerlegt, da in der jungen Kirche zum Beispiel auch Frauen als Diakoninnen und Gemeindevorsteherinnen tätig waren.

In dieser Frage um die Zulassungsbedingungen zur Weihe hält die Diskussion in der Weltkirche an. Sie konnte mit dem Apostolischen Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» nicht beendet werden.