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Exorzismus

Die religiöse Praxis, Dämonen auszutreiben, die in Menschen, Tieren, Orten oder Dingen vermutet werden, wird als Exorzismus bezeichnet.

Nach dem Kirchenrecht dürfen nur speziell vom Ortsbischof beauftragte Priester Exorzismus-Gebete über mutmasslich besessene Personen sprechen, um sie vom Teufel oder von Dämonen zu befreien. Die vatikanische Liturgie-Kongregation formulierte die Gebetsformulare 1999 neu. Fester Bestandteil ist eine Anrufung Gottes um Hilfe; zusätzlich kann auch ein Befehl an den Teufel ausgesprochen werden, den Betroffenen zu verlassen. Vorbild des Rituals sind die Dämonenaustreibungen Jesu in den Evangelien.

In der Schweiz verfügt derzeit einzig das Bistum Lausanne-Genf-Freiburg über Exorzisten mit bischöflichem Auftrag. In den anderen Bistümern werden von Fall zu Fall speziell damit beauftragte Priester für Exorzismen aufgeboten. (Quelle: kipa)

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