Bischof Joseph Maria Bonnemain.
Kommentar

Zwei Engel für Joseph Bonnemain

Seit Freitag ist es amtlich. Bischof Joseph Bonnemain erhält als Sonderermittler zwei Engel zur Seite gestellt. Brigitte Tag und Pierre Cornu schauen ihm über die Schulter, wenn es um die Untersuchung gegen seine Amtsbrüder in der Bischofskonferenz geht. «Das schafft Vertrauen», meint Charles Martig. Aber er betont auch: «Das Ganze ist und bleibt ein kirchenrechtliches Verfahren.»

Charles Martig

Die gute Nachricht vorweg: Brigtte Tag und Pierre Cornu sind zwei ausgewiesene Fachleute in Strafuntersuchung und Strafprozessrecht. Sie können den Sonderermittler Bonnemain mit ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen tatkräftig unterstützen.

Rolle der Fachleute in der Untersuchung ist geklärt

Doch was ist genau die Rolle der beiden Engel? Brigitte Tag und Pierre Cornu werden mit Bischof Bonnemain die bereits gewonnenen Erkenntnisse, die gesammelten Dokumente und die durchgeführten Gespräche bzw. die Befragungen im Hinblick auf eine mögliche Vervollständigung analysieren.

Pierre Cornu und Brigitte Tag unterstützten Bischof Bonnemain bei der kanonischen Voruntersuchung
Pierre Cornu und Brigitte Tag unterstützten Bischof Bonnemain bei der kanonischen Voruntersuchung

Zusammen mit Bischof Bonnemain werden sie die Voruntersuchung zu Ende führen und ihn bei der Erstellung des Schlussberichts unterstützen.

Cleverer Schachzug

Sehr clever ist auch der Schachzug der RKZ und des Sonderermittlers Bonnemain, eine deutschsprachige Expertin und einen französischsprachigen Experten anzurufen. Obwohl es ja um das gleiche Schweizerische Strafrecht geht, ist sicher der kulturelle Aspekt wichtig. Das schafft Vertrauen über die Sprachgrenzen hinweg.

Vorwurf der Befangenheit

Mit einem Schlag ist auch der Vorwurf der Befangenheit des Sonderermittlers vom Tisch. Bereits an der Medienkonferenz vom 12. September in Zürich musste Bonnemain zugeben, dass er über den Auftrag nicht sonderlich erfreut war. Sofort war die Frage im Raum, ob er auch mit der notwendigen Konsequenz die Verfahren gegen seine Amtsbrüder vorantreiben kann.

«Das Ganze ist und bleibt ein innerkirchliches Verfahren.»

Die Wahl der beiden Experten ist ein Befreiungsschlag für die Schweizer Kirche. Aber es bleiben auch Fragezeichen. Wer sich das Gesamtbild nochmals aus der Distanz anschaut, bemerkt sofort, dass es einen systemischen Fehler gibt. Das Ganze ist und bleibt ein innerkirchliches Verfahren. Auch wenn namhafte Experten mitwirken: Joseph Bonnemain entscheidet abschliessend, was in seinem Bericht drinstehen wird – und was nicht.

Verfahren ist nicht öffentlich

Es ist und bleibt ein kirchenrechtliches Verfahren. Was heisst das? Zuerst einmal ist das Verfahren vertraulich. Im Kirchenrecht gibt es kein Öffentlichkeitsprinzip, wie wir es in der Schweiz kennen. Joseph Bonnemain muss also zu keinem Zeitpunkt öffentlich machen, was seine Ergebnisse sind. Das ist also ihm und den vatikanischen Behörden überlassen.

«Ob die Ergebnisse als Verstösse gegen das Kirchenrecht gewertet werden, steht also in den Sternen.»

Zweitens bedeutet das kirchenrechtliche Verfahren, dass die Untersuchungsergebnisse nach Rom zum Dikasterium für die Bischöfe des Apostolischen Stuhls gehen. Was dort mit diesen Ergebnissen geschieht, ist Sache der Kurienmitarbeiter. Ob Disziplinarmassnahmen verhängt werden oder ein kirchliches Strafverfahren gegen einzelne der vier Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz eröffnet wird, ist offen. Ob die Ergebnisse als Verstösse gegen das Kirchenrecht gewertet werden, steht also in den Sternen.

Die Zeit rennt uns davon

Drittens gibt es keine Transparenz. Wer erfährt bis wann von den Ergebnissen der Untersuchung? Sicher werden die direkt Betroffenen informiert: Es sind dies die amtierenden Bischöfe Charles Morerod, Jean-Marie Lovey und Weihbischof Alain de Raemy sowie der Abt von St. Maurice, Jean César Scarcella. Zudem gibt es Untersuchungen gegen zwei emeritierte Bischöfe. Sie alle sind in das Verfahren involviert und wissen voraussichtlich im Januar 2024, was der Sonderermittler Bonnemain nach Rom weitergibt. Aber auch die Kurie braucht dann noch Zeit für eine Entscheidung. Da kann ich mit Vergil nur ausrufen: «Tempus fugit!» – Die Zeit rennt uns davon.

«Je aktiver kommuniziert wird, desto glaubwürdiger ist die Untersuchung.»

Wo das Verfahren jeweils steht, wird die Öffentlichkeit kaum erfahren. Die Medien – darunter auch kath.ch – haben keine Möglichkeit, eine Einsicht in das Verfahren zu erhalten. Auch die beiden Fachleute dürfen sich dazu nicht äussern. Die Verantwortlichen der Schweizer Kirche tun aber gut daran, eine transparente Kommunikation anzudenken und zu planen. Je aktiver kommuniziert wird, desto glaubwürdiger ist die Untersuchung.


Bischof Joseph Maria Bonnemain. | © Bernard Hallet
14. November 2023 | 12:38
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