Synode der Katholischen Landeskirche Thurgau
Schweiz

«Zusammenschliessen» gilt auch für Kirchgemeinden im Thurgau

Weinfelden, 14.6.16 (kath.ch) Im Bistum Basel werden Pfarreien zu Seelsorgeeinheiten und Pastoralräumen zusammengeschlossen. Im Kanton Thurgau wird nun auch die Fusion von Kirchgemeinden angestossen. Die kleinsten Gemeinden können künftig für ihre Selbstständigkeit nicht mehr auf gleich hohe Finanzausgleichsbeiträge zählen wie bisher.

In der Landeskirche Thurgau stehen jährlich 800’000 Franken für den Ausgleich zwischen den Kirchgemeinden zur Verfügung. Mit der 2013 in Kraft getretenen Verordnung zum landeskirchlichen Finanzausgleich wurde damals allen Kirchgemeinden das Überleben gesichert. Keine drei Jahre später hat der Kirchenrat dem kantonalen Kirchenparlament vorgeschlagen, dass Kleinstgemeinden zu Fusionen ermutigt werden sollen.

Ein Politikwechsel

Dass die Neuerung so schnell nach der Änderung des Finanzausgleichs per 2013 kommt, begründet Arianna Maineri Luterbacher mit den bereits erfolgten Kirchgemeinde-Fusionen. Seit Ende 2011 ist deren Zahl im Kanton von 54 auf 44 gesunken, hält die Kommunikationsverantwortliche des katholischen Kirchenrats des Kantons Thurgau fest. Davon sind etwa acht Kleinstgemeinden mit weniger als 300 Kirchgemeindemitgliedern. Der grösste Zusammenschluss betraf bisher die Stadt Frauenfeld, wo aus sechs eine Kirchgemeinde gemacht wurde.

Nach diesen Fusionen waren die kleinsten Kirchgemeinden gegenüber den zusammengeschlossenen aber bevorteilt, wie Mainieri Luterbacher gegenüber kath.ch erklärte. So gesehen handle es sich auch um einen Wechsel in der Politik des kantonalen Kirchenrates, der Gemeinden nicht mehr um jeden Preis erhalten will. Nebst der Frage der Umverteilung sieht die Landeskirche bei Fusionen auch einen Vorteil im erweiterten Handlungsspielraum der grösseren Kirchgemeinden.

Lange Übergangsfrist

Auf Antrag eines Mitglieds der Synode wurde die neue Verordnung an der Versammlung am Montag, 13. Juni, dann aber mit einer Übergangsfrist von sechs Jahren ergänzt. Der Antragsteller, Pater Gregor Brazerol aus Fischingen, hatte darauf hingewiesen, dass die Fusionen in den Kirchgemeinden Zeit brauchten und in der katholischen Bevölkerung gut abgestützt sein müssten.

Welche Kirchgemeinde mit wem fusionieren wird, ist den Gemeinden selber überlassen. «Das ist nun Aufgabe der lokalen Kirchenvorsteherschaften», so die Kommunikationsverantwortliche. Wo Bedarf bestehe, werde die Landeskirche aber sicher Unterstützung bieten.

Keine Abhängigkeiten von Seelsorgeräumen

Wie Arianna Maineri Luterbacher auf Rückfrage erklärte, werden die Fusionen auch nicht an die Zusammenschlüsse von Pfarreien auf Seelsorgeebene geknüpft. «Das sind eigene Prozesse», so die Landeskirchen-Sprecherin. Im bereits erwähnten Beispiel Frauenfeld allerdings ist die neue Kirchgemeinde nun deckungsgleich mit einer Pfarrei und einem Pastoralraum. (ms)

Synode der Katholischen Landeskirche Thurgau | © 2016 zVg
14. Juni 2016 | 16:44
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