Blick auf die Altstadt von Zürich mit ihren Kirchen
Schweiz

Zeitplan der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich gefährdet

Zürich, 2.9.18 (kath.ch) Der Reformprozess der reformierten Stadtzürcher Kirchgemeinden gerät ins Stocken. Weil zwei Kirchgemeinden Rekurs gegen die Auflösung des Stadtverbandes einreichten, müssen nun neue Verhandlungen geführt werden.

Andreas Bättig

«Es kommt eine Gewitterfront auf uns zu». Das sagte Andreas Hurter, Präsident des Zürcher Stadtverbandes, an einer kurzfristig einberufenen Medienorientierung am 31. August. Damit meinte er nicht die dunklen Wolken draussen, sondern den Rekurs, den die Kirchgemeinden Witikon und Hirzenbach gegen die Auflösung des Stadtverbandes eingereicht hatten. Damit sei der Zeitplan für die Gründung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich bestehend aus ehemals 32 Kirchgemeinden massiv gefährdet.

Mit der Auflösung des Stadtverbandes per 1. Januar 2019 sollten all seine Dienstleistungen, beispielsweise in der IT oder der Lohnadministration, in die neue evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich übergehen.

Ein Weiterbestehen des Stadtverbandes ist nach der Gründung der neuen, grossen Kirchgemeinde mit gut 80’000 Mitgliedern nicht vorgesehen. «Es gäbe erhebliche Doppelspurigkeiten», sagt Hurter. Ausserdem wäre die Kirchgemeinde Zürich finanzrechtlich handlungsunfähig, da der Stadtverband die Kompetenz für grössere Finanzgeschäfte behalten müsste.

Finanzen als Auslöser

Hintergrund für den Rekurs sind unter anderem offene Fragen zu Vermögens- und  Steuerausscheidungen. Bis anhin haben alle Stadtzürcher Kirchgemeinden einen Pro-Kopf-Anteil der gesamtstädtischen Kirchensteuern erhalten.

Da Hirzenbach und Witikon im Januar nicht Teil der neuen Grosskirchgemeinde werden und auf ihrem Gebiet durchschnittlich weniger Unternehmen ihren Sitz haben, würden die Einnahmen der juristischen Kirchensteuern bei einer Eigenständigkeit dort künftig sinken.

Vier Varianten ausgearbeitet

«Wir sind nun mit Hochdruck dran, eine einvernehmliche Lösung zu finden», sagte Hurter. Ziel sei es, dass der Rekurs zurückgezogen werde. Scheitert diese Verhandlung, gäbe es laut Hurter vier Varianten:

Variante 1: Der Zusammenschluss aller 34 Kirchgemeinden gemäss dem ursprünglichen Antrag. Das bleibe ein längerfristiges Ziel, sei aber auf den 1.1.2019 nicht umsetzbar.

Variante 2: Drei autonome Kirchgemeinden ohne Stadtverband. Für diese Variante wolle man laut Hurter kämpfen. Aber das sei nur möglich, wenn im Herbst das Rekursverfahren rechtskräftig abgeschlossen werde. Das sei zwar unwahrscheinlich, aber immer noch möglich.

Variante 3: Drei Kirchgemeinden unter Fortbestand des Stadtverbandes. Eine unpopuläre Lösung, da die Handlungsfähigkeit der neuen Kirchgemeinde Zürich massiv eingeschränkt wäre.

Variante 4: Verlängerung der bisherigen Organisationsform um ein oder zwei Jahre – der Stadtverband bleibt bestehen. Der geplante Zusammenschluss würde um ein, zwei Jahre hinausgeschoben werden. Hurter hält diese Variante für am wahrscheinlichsten. Auch wenn sie unpopulär und mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden sei.

Doch wie konnte es überhaupt soweit kommen? «Der Rekurs hat uns überrascht», sagt Hurter. Er sei immer davon ausgegangen, dass die Kirchgemeinden den demokratisch gefällten Entscheid akzeptieren und die Fusion nicht weiter blockieren. Man werde jetzt «mit Schwung und Energie» an den Verhandlungstisch zurückkehren und sich nicht allzu sehr irritieren lassen. Man möchte um jeden Preis ein langwieriges Gerichtsverfahren verhindern. (ref.ch/gs)

Blick auf die Altstadt von Zürich mit ihren Kirchen | © Georges Scherrer
2. September 2018 | 16:52
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