Susanne Altoè und Heiko Rüter leiten den Berufsverband für Seelsorge im Gesundheitswesen
Schweiz

«Wir sind für alle da, unabhängig von Kirchenmitgliedschaft»

Im Spital sprechen Patientinnen und Patienten mit Pfarrern, die sonst mit der Kirche nichts am Hut haben. Wie die Spitalseelsorgenden mit diesem Spannungsfeld zwischen Religion und Gesundheitswesen umgehen, sagt Heiko Rüter, Präsident des Berufsverbands Seelsorge im Gesundheitswesen BSG im Interview mit kath.ch.

Christian Maurer

Inwiefern ist Spitalseelsorge anders als Seelsorge in den Gemeinden und Pfarreien?

Heiko Rüter: Ich möchte zwei wesentliche Unterschiede nennen. Zum einen begleiten wir in den Spitälern, aber auch in der Langzeitpflege tagtäglich Menschen in sehr herausfordernden und belastenden Situationen. Für uns sind schwere Krankheit, Unfall, Sterben, Tod und Trauer Teil unserer alltäglichen Arbeit. Das alles gibt es auch in der Kirchgemeinde- oder Pfarreiarbeit, aber bei Weitem nicht in so hoher Dichte.
Zum anderen kann ich im Spital den christlichen Glauben nicht als gemeinsamen Boden voraussetzen. Die Menschen, die wir begleiten, gehören verschiedenen oder keiner Glaubensgemeinschaft an, manche bringen eine traditionelle kirchliche Frömmigkeit mit, andere haben für sich einen Glauben oder eine Spiritualität mit einer ganz individuellen Ausprägung entwickelt.

Und wie unterscheidet sie sich von der Gefängnisseelsorge?

Rüter: Gemeinsam ist zunächst einmal, dass wir im Gefängnis wie im Spital vielen Menschen begegnen, die um Kirchgemeinde oder Pfarrei lieber einen grossen Bogen machen. Auch, dass die meisten nicht freiwillig da sind.
Unterschiede sind sicher, dass im Gefängnis die meisten wissen, warum sie da sind, während die Frage nach dem Warum im Spital oft ohne Antwort bleibt. Und als Seelsorger bin ich im Spital Teil eines Behandlungsteams, das gemeinsam für das Wohl der Patientinnen und Patienten besorgt ist. Im Gefängnis steht der Strafvollzug im Vordergrund, und der Seelsorger ist möglicherweise der einzige Mensch, mit dem Gefangene offen und ehrlich sprechen können.

Was müssen Spitalseelsorger und -innen speziell können?

Rüter: Es braucht für diese Aufgabe eine grosse Offenheit, um die Patientinnen und Patienten im Horizont ihres eigenen Glaubens, ihrer Spiritualität und Weltanschauung begleiten zu können. Spitalseelsorgende müssen sich in der pluralen spirituell-religiösen Landschaft, die sie im Spital vorfinden, sicher bewegen können. Das setzt neben der Kenntnis anderer Religionen und Traditionen auch eine gute und reflektierte Verwurzelung in der eigenen Glaubenstradition voraus.
Es braucht zudem die Fähigkeit und Bereitschaft, eine Beziehung zu immer wieder neuen Patientinnen und Patienten aufzubauen, und sie – oft nach wenigen Tagen, selten Wochen – wieder ziehen lassen, ohne zu erfahren, wie ihr Geschichte weitergeht.
Wichtig ist nicht zuletzt, mit Pflegefachpersonen, mit Ärztinnen und Ärzten, aber auch anderen Mitarbeitenden des Spitals gut zusammenarbeiten zu können, ihre «Spielregeln» zu kennen, sich auf den Rhythmus des Spitals einlassen zu können, ohne die eigene Aufgabe und das eigene Licht unter den Scheffel zu stellen.

Gibt es dafür eine Ausbildung, oder zumindest Guidelines?

Rüter: In der Regel haben Spitalseelsorgende ein Theologiestudium absolviert – in einzelnen Kantonen kann es auch eine andere theologische Ausbildung sein – und sie bringen aus der Gemeindeseelsorge Erfahrung im Umgang mit Krankheit, Tod und Trauer mit. Dazu kommen Aufbaustudiengänge und Zusatzqualifikationen, die regional und individuell sehr unterschiedlich sein können: Clinical Pastoral Training, Systemische oder Lösungsorientierte Seelsorge, Notfallpsychologie, Trauerbegleitung, um nur einige zu nennen.
Gesamtschweizerisch geltende Guidlines, also empfehlende Handlungsanweisungen, gibt es weder für das Anstellungsverfahren von Spitalseelsorgenden noch für ihre seelsorgliche Tätigkeit.

Bemüht sich der Verband um die Ausbildung?

Rüter: Als Berufsverband setzen wir einen Schwerpunkt auf die Professionsentwicklung und die Erarbeitung von Berufsstandards. Mit diesem Kompetenzenkatalog können wir aufzeigen, welchen Beitrag zur Behandlung wir leisten können. Dies wird im Gesundheitswesen mehr und mehr verlangt.
Gleichzeitig sollen die Berufsstandards die hohe Qualität der Spitalseelsorge gewährleisten. Sie zeigen auf, welche Kompetenzen benötigt werden. Dies wird in Zukunft immer wichtiger werden, wenn auch Seelsorgende aus anderen Religionsgemeinschaften angestellt werden oder solche, die ursprünglich einen anderen Beruf gelernt haben.

Werden Spitalseelsorgende speziell betreut, mit Supervision zum Beispiel?

Rüter: Regelmässige Supervision und Weiterbildung sollten für unseren anspruchsvollen Beruf Standard sein. Wir wissen aber auch von Kolleginnen und Kollegen, die diese Möglichkeiten leider nicht haben.

Spitalseelsorge gilt als grosser Teil der gemeingesellschaftlichen Leistungen der Kirchen – wir rechtfertigen Sie das?

Rüter: Bedarf es einer Rechtfertigung, dass Kirche nicht nur für ihre Mitglieder da ist, sondern dem Auftrag Jesu folgt? So wie er selbst sich gerade auch den Kranken zugewandt hat, so sendet er auch seine Jüngerinnen und Jünger zu den Kranken (vgl. Mt 10,1).

Spüren Sie den Spardruck, ausgelöst durch sinkende Kirchensteuereinnahmen und der Möglichkeit, dass der Staat weniger daran bezahlen möchte?

Rüter: Die finanzielle Situation ist in den Landeskirchen sehr unterschiedlich. In Kantonen, die keine Kirchensteuer kennen, ist die Situation für die Kirchen und die kirchlich finanzierte Spitalseelsorge äusserst angespannt. Andere Kirchen sind finanziell noch gut aufgestellt. Und wenn die Seelsorge durch das Spital oder den Kanton (mit-) finanziert wird, stellt sich die Situation nochmal anders da.

Lässt sich Spitalseelsorge wie bisher überhaupt weiterführen, wenn der Staat aus der Finanzierung aussteigen würde?

Rüter: Wie gesagt, an manchen Orten stehen schon jetzt kaum Mittel für die Spitalseelsorge zur Verfügung. Und in vielen Kantonen hat sich der Staat auch in der Vergangenheit nicht an der Finanzierung beteiligt.
Langfristig aber ist klar: Eine immer kleiner werdende christliche Minderheit wird diesen wichtigen Beitrag zur Patientenbetreuung auf Dauer nicht allein stemmen können – zumindest nicht in dem Umfang und der Qualität wie wir es heute z.B. in Zürich, St. Gallen oder Lausanne gewohnt sind.
Daher begrüsse ich es sehr, wenn Kantone oder Spitäler sich an den Kosten beteiligen oder diese sogar alleine tragen. So werden im Kanton Bern die Spitalseelsorgenden von den jeweiligen Spitälern bezahlt. Im Kanton Solothurn leisten die Spitäler einen namhaften Beitrag im Wissen darum, dass die Spitalseelsorge zur Behandlungsqualität beiträgt und das System Spital entlastet. Und im Aargau trägt der Kanton einen nicht unerheblichen Teil der Kosten und erkennt damit an, dass die Kirchen hier wertvolle gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen. Diese Beispiele zeigen, dass Kantone und Spitäler sich des Werts der Seelsorge bewusst sind und sich daher auch an den Kosten beteiligen.

Heute betreuen Spitalseelsorgende alle, auch Nichtmitglieder der Kirchen. Warum?

Rüter: Wie ich oben schon gesagt habe, sie folgt damit dem Auftrag Jesu. Es gehört zum Wesenskern der Kirche, für Menschen in Not da zu sein, ihnen beizustehen, unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft.
Bemerkenswert finde ich, dass auch die Kirchen, denen kaum finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, nicht sagen, wir setzen das Wenige, was wir haben, ausschliesslich für unsere Mitglieder ein. In aller Armut halten sie an ihrem Auftrag fest, so gut sie können auch für die Kranken da zu sein. Diese Haltung verdient grossen Respekt.

Könnte man die Spitalseelsorge nicht auf jene Leute beschränken, die einer Kirche angehören und diese auch mit ihren Kirchensteuern mitfinanzieren?

Rüter: Mit der Gründung unseres Berufsverbandes haben wir uns zum Ziel gesetzt, Seelsorge als eine auf die spirituell-religiöse Unterstützung spezialisierte Fachdisziplin im Gesundheitswesen zu profilieren. Das wird kaum möglich sein, wenn wir grundsätzlich nur für einen Teil der Patientinnen und Patienten da wären. Stellen Sie sich vor, ein Arzt würde nur Menschen operieren, die in einem Gesundheitsberuf arbeiten. Mit dieser Haltung wäre im Spital kein Platz mehr für ihn.
Natürlich wäre es weiterhin möglich, dass Gemeinde- oder Pfarreiseelsorgende ihre Mitglieder im Spital besuchen, auch dass jemand beauftragt wird, diesen Dienst für eine ganze Region zu übernehmen. Das wäre aber keine Spitalseelsorge mehr, wie wir als Berufsverband sie verstehen und wie sie seit Jahrzehnten an vielen Orten gelebt wird und sich bewährt.


Susanne Altoè und Heiko Rüter leiten den Berufsverband für Seelsorge im Gesundheitswesen | © Sabine Zgraggen
28. August 2024 | 17:00
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