Katholisches Kirchenrecht
Vatikan

Wie die Kirche den Umgang mit Missbrauch rechtlich regelt

Rom, 21.2.19 (kath.ch) Wichtigste Grundlage bei kirchlichen Verfahren zu Missbrauch ist der Codex kirchlichen Rechts (CIC) von 1983. Hier ist es insbesondere der Strafrechtskanon 1395, Paragraf 2*, der Sexualdelikte von Klerikern an Minderjährigen unter Strafe stellt. Nachdem bereits in den 1990er-Jahren über Missbrauch und Misshandlungen berichtet wurde, war eine der ersten Rechtsreformen der Erlass «Sacramentorum sanctitatis tutela» (Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente, SST), von Johannes Paul II. im April 2001.

Roland Juchem

Der Erlass ersetzte Vorschriften von 1922 zu sexuellen Übergriffen in der Beichte. «Die Überzeugung, dass eine umfassende gesetzliche Regelung bezüglich des sexuellen Verhaltens von Personen mit Erziehungsverantwortung notwendig ist, ist sehr jung», heisst es in einer Erläuterung der Glaubenskongregation von 2010.

Vorwürfe sollten gemeldet werden

Wichtigste Neuerung in SST war die Anweisung, bei glaubhaften Vorwürfen die weitere Klärung von Fällen sexuellen Missbrauchs an die Glaubenskongregation nach Rom zu überweisen. Damit sollte eine mögliche Vertuschung vor Ort verhindert werden. Zudem wurde die frühere Altersgrenze für Minderjährigkeit von 16 auf 18 Jahre angehoben; die Verjährungsfrist stieg von 10 auf 20 Jahre, gerechnet ab dem 18. Geburtstag des Opfers. In schweren Fällen kann die Verjährung aufgehoben werden.

Benedikt XVI. aktualisierte 2010 den Erlass durch einen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Normenkatalog. Dabei wurde auch Kinderpornografie unter die sogenannten «delicta graviora» gefasst.

Unterschiedliche Zuständigkeiten

Die Glaubenskongregation ist in Missbrauchsfällen sowohl Rechts- wie Fachaufsicht für Bistumsbehörden, begleitet und berät diese aber auch. Zuständig ist sie für alle Kleriker ab dem Diakonat. Für Verfahren gegen Ordensfrauen und Ordensbrüder sind deren Orden zuständig, für Laien mit kirchlicher Verantwortung das örtliche Bistum. Mit 17 Mitarbeitern ist die Disziplinarabteilung der Kongregation inzwischen die grösste Abteilung.

Ist die Faktenlage relativ klar, wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Sind Aussagen von Täter, Opfern und Zeugen kontrovers und die Sachlage komplex, wird ein kirchliches Gerichtsverfahren eingeleitet: vor Ort, wenn dort die personellen und fachlichen Voraussetzungen bestehen, sonst im Vatikan.

Durchschnittliches Verfahren dauert ein Jahr

Ein Verfahren in Rom dauert durchschnittlich ein knappes Jahr. Bei Fallzahlen wird unterschieden zwischen alten Fällen (seit längerem bekannt), neuen Fällen (länger zurückliegend, aber erst kürzlich bekannt geworden) und aktuellen Fällen. Zwischen 2014 und 2018 gab es im deutschsprachigen Raum etwa fünf aktuelle Fälle pro Jahr.

Als mögliche Strafen sieht das Kirchenrecht vor: die Einschränkung des Einsatzbereichs ohne Begegnung mit Kindern und Jugendlichen, etwa die Versetzung in ein Archiv oder Altesheim. Aber auch Wallfahrt und Gebete sind als Bussauflagen vorgesehen. Weiter gibt es das Verbot, Klerikerkleidung zu tragen, das Verbot priesterlicher Tätigkeiten in der Öffentlichkeit oder deren komplette Untersagung.

Exkommunikation wäre sinnlos

Die schwerste und bei Missbrauch am häufigsten verhängte Strafe ist die Entlassung aus dem Klerikerstand, unzutreffend oft Laisierung genannt siehe separaten Text). Eine Exkommunikation wäre im Fall sexuellen Missbrauchs unangemessen, weil sie nur eine Beugestrafe darstellt. Als solche muss sie sofort aufgehoben werden, sobald der Täter bereut, eine im Fall von Missbrauchsgefahr sinnlose Massnahme.

Weil bei der oft schleppenden Aufarbeitung von Missbrauchsfällen klar wurde, wie häufig Vorgesetzte Missbrauch vertuscht hatten, erliess Papst Franziskus im Juni 2016 eine Anordnung zur Absetzung von Bischöfen und Ordensoberen, die ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben.

Eigenes Gericht für Bischöfe kam nicht zustande

Benannt ist der Erlass nach den italienischen Anfangsworten «Come una madre amorevole» (Wie eine liebende Mutter). Zuständig sind in diesen Fällen die Vatikanbehörden für Bischöfe, Mission, Ostkirchen und Orden. Ein eigenes Gericht für Bischöfe, die Missbrauch vertuschen, wie es 2015 angekündigt worden war, kam nicht zustande.

Massgeblich für den Umgang der Kirche vor Ort sind vor allem nationale Richtlinien der Bischofskonferenzen zur Prävention von Missbrauch sowie zur Intervention. Dazu gehören auch die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden und eine Meldepflicht.

Im Mai 2011 forderte der Vatikan die Bischofskonferenzen auf, ihre Richtlinien gemäss der «neuen Normen» von 2010 zu überarbeiten oder – falls noch nicht geschehen – solche zu erlassen. Seit 2014 berät dabei auch die Päpstliche Kinderschutzkommission. Zum Gipfel im Vatikan hat die Glaubenskongregation eine Bestandsaufnahme dieser nationalen Richtlinien erstellt. (kna)

*Der Kanon 1395, Paragraf 2 im Wortlaut: «Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.»

Weitere Informationen zum Anti-Missbrauchsgipfel finden Sie im Dossier von kath.ch


Katholisches Kirchenrecht | © Barbara Fleischmann
21. Februar 2019 | 14:04
Lesezeit: ca. 3 Min.
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«Wir haben mit Blick auf die Opfer versagt»

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erwartet konkrete Ergebnisse vom Vatikan-Gipfel zum Missbrauch. Er hoffe etwa auf einen Beschluss, wonach überführte Täter aus dem Priesteramt entlassen werden, sagte der Erzbischof am Donnerstag dem Sender «n-tv».

Papst Franziskus sei schon mit gutem Beispiel vorangegangen, indem er zum Beispiel den früheren Washingtoner Erzbischof und Kardinal Theodore E. McCarrick aus dem Priesterstand entlassen habe. Diesem wird sexuelles Fehlverhalten mit Minderjährigen und Erwachsenen in Verbindung mit Machtmissbrauch vorgeworfen.

«Wir haben mit Blick auf die Opfer versagt, und wir haben abgestritten, dass es so etwas gibt», sagte Woelki. «Ich kann eigentlich nur um Verzeihung und Vergebung bitten.» Die Kirche habe nun die Opfer in den Blick zu nehmen und ihnen eine Stimme zu geben. kna)