Unheimliche Schattengestalt mit Kruzifix in einer Kirche.
Schweiz

Walliser Justiz stellt Fälle von Missbrauch in der Kirche ein

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat die Fälle von sexuellem Missbrauch innerhalb der Kirche zu den Akten gelegt. Alle angezeigten Straftaten seien verjährt oder nicht fristgerecht Gegenstand einer Strafanzeige gewesen. Im Herbst letzten Jahres hatten entsprechende Untersuchungen begonnen.

Im September 2023, nachdem der historische Bericht der Universität Zürich über Missbrauch in der katholischen Kirche erschienen war, beauftragte die Walliser Staatsanwaltschaft die Kantonspolizei, mögliche Straftaten im Wallis zu untersuchen. Angesichts der Zahl der Personen, die sich spontan bei der Polizei meldeten, wurde beschlossen, eine Gesamtakte zu führen, teilte die Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud am 17. Oktober in einem Communiqué mit, das auch in deutscher Sprache veröffentlicht wurde.

32 strafrechtlich relevante Vorfälle

Insgesamt waren dies 36 Personen. 25 Personen zeigten demnach 32 strafrechtlich relevante Vorfälle an, bei denen sie Opfer oder Zeugen waren, wobei einige mehrere strafbare Handlungen anzeigten. 11 hätten Handlungen angezeigt, die nicht zur Feststellung einer Straftat führten, so die Staatsanwaltschaft. Die ältesten Vorfälle gehen auf das Jahr 1946 zurück. Mehrere Straftaten waren bereits früher Gegenstand von Urteilen gewesen.

Zwanzig mutmassliche Täter

Von den 32 angezeigten strafrechtlich relevanten Handlungen könnten zehn Fälle sexuelle Handlungen mit Kindern und 13 Fälle von sexueller Belästigung darstellen, heisst es im Communiqué. Die Personen, die sich als Opfer meldeten, waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 4 und 37 Jahre alt. Siebzehn sind männlich und acht weiblich.

Anhand der Zeugenaussagen konnten 20 potentielle Täter identifiziert werden. Sieben von ihnen sind verstorben, drei wurden von mehreren Personen wegen unterschiedlicher Handlungen beschuldigt. Und in elf Fällen konnten die Kanoniker, Kapuziner oder Diözesanpriester nicht identifiziert werden.

Vorfälle verjährt oder mutmassliche Täter verstorben

Da alle angezeigten Sachverhalte verjährt sind oder nicht rechtzeitig Strafanzeige erstattet wurde, wurde eine Einstellungsverfügung erlassen. Die einzelnen Fälle wurden durch Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen abgeschlossen, hauptsächlich wegen der Unmöglichkeit, den Sachverhalt zu belegen, wegen Verjährung und Todesfällen. «Dies betrifft auch Mgr Jean Scarcella», schreibt die Generalstaatsanwältin.

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Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte bereits Anfang Oktober 2024 bekannt gegeben, dass das Strafverfahren gegen Abt Jean Scarcella wegen angeblicher sexueller Belästigung Minderjähriger eingestellt wurde. Der Abt von Saint-Maurice, der des sexuellen Missbrauchs und dessen Vertuschung verdächtigt wird, hatte sein Amt im September 2023 niedergelegt, um die Unabhängigkeit der Ermittlungen zu gewährleisten. Das kanonische Verfahren gegen ihn ist noch anhängig.

Wahrheit soll ans Licht kommen

Die Personen, die als Opfer angehört wurden «haben ihr Leid und ihre Wut über die Kirche, die nichts dagegen unternommen hatte, mitgeteilt», schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. «Sie sind sich bewusst, dass die Taten verjährt sind, und erwarten nichts von der Justiz, ausser dass die Wahrheit ans Licht kommt und diese untragbaren Handlungen nicht mehr vorkommen.» (cath.ch/kath.ch/Adaption: bal)


Unheimliche Schattengestalt mit Kruzifix in einer Kirche. | © KNA
17. Oktober 2024 | 17:19
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