Kirchenglocken
Schweiz

Wädenswiler Kirchenglocken schlagen nachts weiterhin alle 15 Minuten

Lausanne, 13.12.17 (kath.ch) Die Glocken der reformierten Kirche von Wädenswil ZH dürfen nachts weiterhin die Viertelstunden schlagen. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Stadt und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil gut. Ein Ehepaar, das in Kirchennähe wohnt, hatte 2014 eine Einstellung der Glockenschläge verlangt.

Das Bundesgericht wertete in seinem Urteil vom 13. Dezember die fest verwurzelte Tradition des Glockenschlags höher als die Nachtruhe: «Es ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die Einstellung der Viertelstundenschläge in der Nacht eine nennenswerte Verbesserung für die Betroffenen ergeben würde», heisst es in der Mitteilung des Bundesgerichts vom Mittwoch. Ausserdem hätten sich mehr als 2000 Personen aus Wädenswil für die Beibehaltung des nächtlichen Glockengeläuts ausgesprochen. Insgesamt würde durch eine Einschränkung des Geläuts die Autonomie der Gemeinde in einem Bereich tangiert, für den das Bundesrecht keine Lärmgrenzwerte vorsehe.

Bundesgericht bezweifelt Aktualität von ETH-Studie

Die Vorinstanz, das Zürcher Verwaltungsgericht, hatte sich dafür ausgesprochen, den Viertelstundenschlag zwischen 22 Uhr und 7 Uhr aufzuheben, unter Beibehaltung des Stundenschlags. Es stützte sich dabei auf eine ETH-Studie aus dem Jahr 2011.

Gemäss «Tages-Anzeiger» (13. Dezember) ergaben Messungen im vorliegenden Fall, dass die Lautstärke des Geläuts rund 43 Dezibel bei gekipptem Fenster und nicht ganz 55 Dezibel bei offenem Fenster betrügen. Die ETH-Studie habe festgehalten, dass es bereits bei Kirchenglockenemmissionen ab 40 bis 45 Dezibel zu Aufwachreaktionen kommen könne.

Das Bundesgericht bezweifelt in seinem Urteil jedoch, dass die Studie dem aktuellen Wissensstand in diesem Bereich entspricht.

20’000 Franken gespart

Der Entscheid der Vorinstanz hätte nicht nur die Viertelstundenschläge verstummen lassen, sondern auch massive Kosten für die Kirchgemeinde verursacht, erklärt Peter Meier, der Präsident der Wädenswiler Kirchenpflege am 13. Dezember gegenüber ref.ch. «Das Umstellen der Kirchenglocken ist sehr aufwendig. Dahinter steckt viel Mechanik und auch die Denkmalpflege kommt erschwerend hinzu. Es würden Kosten in der Höhe von über 20’000 Franken entstehen.»

Entsprechend erleichtert ist Meier laut ref.ch über den Bundesgerichtentscheid. In einer repräsentativen Umfrage, welche die Kirchenpflege in Auftrag gegeben hatte, sprachen sich laut Meier 97 Prozent der Bevölkerung für das Geläut aus. «Das Bundesgericht habe mit seinem Entscheid das Bedürfnis der Bevölkerung respektiert», so Meier.

Auslöser des Glockenstreits war ein Ehepaar, welches 2014 vom Wädenswiler Stadtrat verlangte, die stündlichen und viertelstündlichen Glockenschläge der Kirche zwischen 22 und 7 Uhr einzustellen. Nach einer Ablehnung durch den Stadtrat verfügte das kantonale Baurekursgericht eine Einstellung der Viertelstundenschläge im genannten Zeitrahmen, unter Beibehaltung der Stundenschläge. Die Stadt und die reformierte Kirchgemeinde Wädenswil erhoben dagegen Beschwerde, welche vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich abgewiesen wurde. Die Beschwerdeführer gelangten daraufhin ans Bundesgericht, welches die Beschwerde nun gutgeheissen hat. (sys)

Kirchenglocken | © Sylvia Stam
13. Dezember 2017 | 16:31
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