Bischofsvikar Joseph Bonnemain
Schweiz

Verordnete Windstille um die Churer Bischofsnachfolge

Chur, 5.5.17 (kath.ch) Der Papst hat die Amtszeit von Bischof Vitus Huonder um zwei Jahre verlängert. Nach Kirchenrecht könne das Wahlverfahren also erst im Frühjahr 2019 beginnen, erklärt Joseph Maria Bonnemain, Bischofsvikar und residierender Domherr im Bistum Chur. Domdekan Walter Niederberger sieht das ähnlich.

Regula Pfeifer

Das Wahlverfahren beginne laut Kirchenrecht erst, wenn ein Bischofssitz vakant sei, so Bonnemain. Das sei in Chur nicht der Fall. Denn Bischof Huonder sei aufgrund der Verlängerung der Amtszeit ja noch im Amt. «Der Amtsverzicht wurde damit hinfällig», so Bonnemain.

Auch der frühere Churer Bischof Amédée Grab hat laut Aussagen des Churer Domherrn weiter als Bischof gewirkt, solange der Papst seinen Rücktritt nicht angenommen hatte. «Erst nach Annahme des Rücktrittsbegehrens begann das Wahlverfahren um die Nachfolge», so Bonnemain.

Unter den gegebenen Umständen wird der päpstliche Nuntius für die Schweiz und Liechtenstein, Thomas Gullickson, erst ab 2019 mit der Suche möglicher Kandidaten für den Bischofsstuhl beginnen. Davon geht Bonnemain aus.

Ganz sicher ist er sich dabei allerdings nicht. Er kenne keine konkreten Details zu dieser päpstlich verordneten Amtsverlängerung, sagt Bonnemain gegenüber kath.ch. Deshalb wisse er nicht, ob der Nuntius vom Papst eine Anweisung für das weitere Vorgehen erhalten habe. Falls doch, könnte er beispielsweise zum Weitermachen bei der Kandidatensuche aufgefordert worden sein.

Alles aufgeschoben

«Alles ist aufgeschoben», erklärt Walter Niederberger, residierender Domherr und Domdekan im Bistum Chur. Die Bischofswahl werde erst in zwei Jahren wieder aktuell. «Wir vom Domkapitel sind alle informiert worden, müssen aber jetzt nichts unternehmen», so Niederberger. In seiner Aufgabe als Domherr wird er das Domkapitel demzufolge im Herbst zum normalen Hauptkapitel zusammenberufen.

Das 24-köpfige Churer Domkapitel kommt erst am Schluss des Wahlverfahrens zum Zug. Es wählt den Bischof aus einer Dreierliste, welche die Kongregation für die Bischöfe im Vatikan nach Vorschlägen des Nuntius in Bern erstellt.

«Man kann nichts Weiteres aus der Entscheidung herausholen», schreibt Thomas Gullickson in einer Twitter-Nachricht an kath.ch. Dies könnte so viel bedeuten wie: Er hat keine besondere Anweisung aus dem Vatikan erhalten. Ob diese Vermutung stimmt, war nicht zu erfahren.

Bischofsvikar Joseph Bonnemain | © zVg
5. Mai 2017 | 16:00
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