Stephan Ackermann, Bischof von Trier.
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Trierer Bischof Ackermann: «Marsch für das Leben» nicht zielführend

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist gegen eine mögliche Teilnahme an einem «Marsch für das Leben». Diese Protestform gegen Schwangerschaftsabbrüche lehne er persönlich ab.

«Jede Art von Aggressivität in diesem Punkt verbietet sich», sagte Stephan Ackermann dort. «Ich würde bei diesem Marsch für das Leben nicht mitgehen.» Der Ausgleich zwischen dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Lebens sei eine sensible und komplexe Angelegenheit. Der Bischof warf die Frage auf, was passende Formen seien, die der Schwierigkeit der Frage der Abwägung gerecht würden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer demonstrieren am "Marsch fürs Läbe" in Zürich 2023 gegen Abtreibung.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer demonstrieren am "Marsch fürs Läbe" in Zürich 2023 gegen Abtreibung.

Er räumte ein, dass bei der Beantwortung dieser Frage die Bischöfe in Deutschland unterschiedlicher Meinung seien. So sprach im April der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer beim «Marsch für das Leben» in München.

Für den Lebensschutz eintreten

Klar ist laut Ackermann jedoch der grundsätzliche Standpunkt der Bischöfe. Der katholischen Kirche gehe es immer um die Würde des Menschen in allen Phasen des Lebens. Das gelte für den Menschen vor der Geburt und bis ins hohe Alter. Ackermann plädierte daher für das Eintreten für den Lebensschutz.

Mit Blick auf aktuelle Debatten über eine mögliche generelle Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen spricht sich Ackermann für die Beibehaltung der jetzigen Regelung aus. Der Paragraf 218 habe nach schwierigen Abwägungen zu einer gesellschaftlichen Befriedung beigetragen.

Kommission will Abtreibung legalisieren

«Wir warnen davor, den Lebensschutz aufzulösen und abgestufte Rechte des ungeborenen Lebens einzutragen», sagte Ackermann. Damit spricht sich der Trierer Bischof gegen entsprechende Vorschläge aus, die eine von der Bundesregierung beauftragte Kommission im April in Berlin vorgestellt hatte.

"Marsch für das Leben" gegen Abtreibung und aktive Sterbehilfe am 18. September 2021 in Berlin.
"Marsch für das Leben" gegen Abtreibung und aktive Sterbehilfe am 18. September 2021 in Berlin.

Diese Kommission empfiehlt in ihrem kürzlich vorgestellten Abschlussdokument, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen freizugeben. Derzeit ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig.

Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. (kna)

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Stephan Ackermann, Bischof von Trier. | © KNA
30. April 2024 | 06:00
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