Erwachsenentaufe im Genfersee.
Schweiz

Taufen im Genfersee: Bundesgericht weist Beschwerde einer evangelischen Kirche ab

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der evangelischen Kirche in Cologny GE im Zusammenhang mit der Bewilligung einer Taufe im Genfersee abgewiesen. Die Genfer Behörden verweigerten die Prüfung des Gesuchs, weil die Kirche vorgängig nicht um eine erforderliche Registrierung ersucht hatte.

Für die Registrierung müssen die religiösen Gemeinschaften mit einer Unterschrift bestätigten, dass sie den Vorrang der Schweizer Rechtsordnung und der Grundrechte anerkennen. Diese Voraussetzung stellt laut Bundesgericht keine Diskriminierung aufgrund einer religiösen Überzeugung dar. Das schreibt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es handle sich um einen leichten und zulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit.

Klare Trennung von Kirche und Staat

Die Basis der vorgeschriebenen Registrierung liege in der klaren Trennung von Kirche und Staat im Kanton Genf seit dem Beginn des vergangenen Jahrhunderts. In der Kantonsverfassung ist das Prinzip des Laizismus verankert.

Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne
Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne

Das Gesetz und das entsprechende Reglement sehen vor, dass Bewilligungen für religiöse kultische Veranstaltungen auf öffentlichem Grund erteilt werden, wenn die religiöse Organisation um die besagte Registrierung ersucht hat, wie das Gericht schreibt.

Die Erklärung beinhalte die Anerkennung des Vorrangs der Schweizer Rechtsordnung vor allen ihr widersprechenden religiösen Pflichten, insbesondere im Bereich des Familienrechts.

Ausreichende Rechtsgrundlage

Für diese Forderung bestehe eine ausreichende kantonale Rechtsgrundlage. Sie ermögliche dem Kanton die Prüfung, ob eine religiöse Organisation sich der Einhaltung der hiesigen Rechtsordnung verpflichte. Für die jeweilige Organisation sei der Aufwand gering.

Im konkreten Fall wollte die evangelische Kirche an einem öffentlichen Strand eine Tauffeier für eine erwachsene Person durch Eintauchen in den Genfersee durchführen. Sie fragte dafür die Behörden um die entsprechende Bewilligung an. Diese wurde wegen der fehlenden Registrierung verweigert. (Urteil 2C_87/2023 vom 23.2.2024) (sda)


Erwachsenentaufe im Genfersee. | © zVg
27. März 2024 | 12:14
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