Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne
Schweiz

Tariq Ramadan blitzt vor Bundesgericht ab

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Islamwissenschaftlers Tariq Ramadan abgewiesen. In einem Prozess gegen ihn sei gegen die Unschuldvermutung verstossen worden.

Ramadan hatte von der Genfer Staatsanwaltschaft die Verfügung einer Geheimhaltungspflicht an die Gegenpartei im Zusammenhang mit der Strafanzeige wegen Vergewaltigung verlangt. Er rügte, dass die Klägerin und ihr Anwalt eine Medienkampagne gegen ihn führten. Damit werde gegen die Unschuldsvermutung verstossen. Ausserdem könne so keine faire Untersuchung stattfinden.

Persönliche Meinungen geäussert

Das Bundesgericht führt in seinem Urteil aus, dass die Bedingungen für eine Geheimhaltungspflicht nicht erfüllt seien. In der Presse sei über die eingereichte Strafanzeige und deren Inhalt berichtet worden. Die Äusserungen des früheren Anwalts der Anzeigeerstatterin seien als dessen persönliche Meinung zu erkennen.

Ausserdem sei Ramadan nicht untätig geblieben. Er und seine Rechtsvertreter hätten sich zur laufenden Untersuchung in Frankreich ebenfalls geäussert. Ebenso der frühere Rechtsvertreter von Ramadan in der Schweiz. Es stehe den neuen Anwälten offen, ebenso zu verfahren.

Aufgrund der Ausgangslage ist das Bundesgericht der Ansicht, dass keine Gefahr besteht, dass in den Medien einseitig über den Fall berichtet wird.

Prozesse auch in Frankreich

In Frankreich laufen gegen den Dozenten zwei Strafverfahren. Auch dort wird Ramadan Vergewaltigung vorgeworfen. In beiden Fällen behauptet dieser, dass es sich um einvernehmliche Beziehungen gehandelt habe.

Ramadan ist in der Schweiz geboren, seine Vorfahren stammen aus Ägypten. Sein Grossvater war Hassan al-Banna, der Gründer der religiös-konservativen, antiwestlichen Muslimbruderschaft. Ramadan unterrichtete zwischen 1984 und 2004 an mehreren Genfer Schulen und ist seit 2009 Professor an der Oxford University in England. (sda)

Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne | © zVg
5. Februar 2020 | 14:55
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