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Schweiz

Spitalseelsorge: Sparpläne bedrohen Solothurner Modell

Seit Jahrzehnten spannen im Kanton Solothurn die Landeskirchen und die öffentlichen Spitäler bei der Spitalseelsorge zusammen. Es gibt sogar ein gemeinsames Führungsgremium. Weil sich der Kanton aus der Finanzierung zurückziehen will, ist das Modell gefährdet.

Barbara Ludwig

Auf der Basis einer Vereinbarung arbeiten im Kanton Solothurn die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche mit der Solothurner Spitäler AG zusammen.

«Wir haben ein gemeinsames Führungsgremium, in dem alle Player der Spitalseelsorge vertreten sind. Das sind die Landeskirchen und die vier öffentlichen Spitäler, die im Besitz des Kantons sind», sagt Evelyn Borer auf Anfrage von kath.ch. In dem Gremium löse man alle anfallenden Fragen gemeinsam, sei es zum Budget, zur Rechnung oder zum Personal.

Borer ist Präsidentin des Gremiums. Gleichzeitig steht sie dem Synodalrat der evangelisch-reformierten Landeskirche vor. Auch der Kanton als solcher ist involviert. Er übernimmt gemäss dem aktuell gültigen Verteilschlüssel 42 Prozent der Kosten für die Spitalseelsorge – und zwar aus dem Globalbudget Gesundheit –, während die Kirchen die restlichen 58 Prozent tragen. Ihr Anteil stammt aus dem Finanzausgleich der Kirchgemeinden, der mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer für Unternehmen alimentiert wird.

Gemeinsame Verantwortung

Evelyn Borer, Präsidentin des Führungsgremiums Spitalseelsorge im Kanton Solothurn.
Evelyn Borer, Präsidentin des Führungsgremiums Spitalseelsorge im Kanton Solothurn.

Das Solothurner Modell mit gemeinsamer Trägerschaft und gemeinsamem Führungsgremium sei einzigartig in der Schweiz, sagt Borer. Und: «Es ist eine jahrzehntelange Regelung. Aufgrund der Vertretung aller Akteure im Führungsgremium übernehmen der Kanton und die Kirchen gemeinsam die Verantwortung für die Spitalseelsorge.»

Doch das Modell steht auf der Kippe. Denn die Solothurner Regierung will laut Medienberichten den jährlichen kantonalen Beitrag in Höhe von rund 700’000 Franken im Zusammenhang mit Sparmassnahmen streichen. Die ökumenische Seelsorge an Spitälern soll zudem künftig zu 100 Prozent aus dem Finanzausgleich der Kirchgemeinden berappt werden, meldete die «Solothurner Zeitung» am 20. Dezember 2025.

«Eine Streichung des gesamten Kantonsbeitrages wäre das Ende des Solothurner Modells.»

«Eine Streichung des gesamten Kantonsbeitrags wäre das Ende des Solothurner Modells», sagt Borer. Die Präsidentin des Führungsgremiums hofft aber, dass es nicht so weit kommt. Die Landeskirchen stünden in Verhandlung mit dem Kanton.

Einen ersten Erfolg konnten sie bereits verbuchen. Nach Ankündigung des Massnahmenplans 2024, der den Staatshaushalt entlasten soll, sprachen die Landeskirchen laut «Solothurner Zeitung» beim Gesundheitsamt vor und erreichten, dass der Systemwechsel vorerst bis Ende 2026 verschoben wurde.

Kirchen wollen neuen Kostenverteiler

«Jetzt versuchen wir in den Verhandlungen mit dem Kanton zu erreichen, dass es einen neuen Verteiler der Kosten gibt», so Borer. Zum einen wären die Landeskirchen bereit, ihren Anteil an der Finanzierung zu erhöhen. «Denn wir haben ein grosses Interesse daran, dass die Seelsorge an Spitälern erhalten bleibt.»

Zum andern ginge es darum, dass die Solothurner Spitäler AG sich direkt an den Kosten beteiligen für Leistungen der Spitalseelsorge, die ihren Angestellten zugute kommen. Das sind beispielsweise Weiterbildungen für Assistenzärzte und das Pflegepersonal oder Diskussionen zu ethischen Fragen.

Die Zahlen, die im SRF-Regionaljournal Aargau Solothurn vom 3. Februar erwähnt wurden – nämlich 200’000 Franken als Beteiligung der Spitäler und 100’000 Franken zusätzlich von den Kirchen – seien noch nicht beschlossen, betont Evelyn Borer.

«Das ist alles noch in Verhandlung. Wir hoffen vor allem, dass der Kanton weiterhin einen Beitrag leistet – damit das Modell bestehen bleibt.» Dies sei auch nötig, um die Spitalseelsorge auf einem guten Niveau zu halten.

Korrektur durch Parlament möglich

Im Herbst diskutiert laut dem SRF-Regionaljournal das Parlament über das neue Globalbudget Gesundheit. Der Kantonsrat könnte dort noch eine Korrektur zugunsten der Seelsorge in Spitälern vornehmen, sagt Borer. Falls nötig, würden die Kirchen bei den Parlamentariern auch lobbyieren. Doch aktuell hoffe man auf «ein Zeichen» des Regierungsrates, dass er gewillt sei, seinen Entscheid noch einmal grundsätzlich zu überdenken.

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Seelsorgerin am Krankenbett. | © Reformierte Landeskirche Aargau
6. Februar 2026 | 12:00
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