Ein Plakat im Tübinger Theologicum als Antwort auf den hausinternen MeToo-Skandal.
International

Sexting-Vorwurf gegen Kirchenhistoriker: Prozess verschoben

Ein junger Kirchenhistoriker hat ein Sex-Foto mit einer Frau einem anderen Mann geschickt. Das ist strafbar. Wegen einer Krankmeldung des Angeklagten hat das Amtsgericht Rottenburg den Strafprozess verschoben.

Raphael Rauch

«Die Sitzung beim Amtsgericht in Rottenburg wurde auf den 1. Dezember 2022 verlegt», teilte das Amtsgericht Rottenburg kath.ch mit. Die Staatsanwaltschaft Tübingen wirft einem katholischen Kirchenhistoriker »Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen» vor. Nach Informationen von kath.ch geht um einen Sexting-Fall.

Von Heiligenkreuz nach Tübingen

Der verheiratete Familienvater, der in Heiligenkreuz sein Theologie-Studium begonnen hatte und später in Tübingen fortsetzte, soll Sex mit einer Frau gehabt und davon ein Foto gemacht haben. Dies habe er gegen ihren Willen einem anderen Mann geschickt, sagt eine Frau, die als Zeugin geladen ist.

Ein Plakat im Tübinger Theologicum als Antwort auf den hausinternen MeToo-Skandal.
Ein Plakat im Tübinger Theologicum als Antwort auf den hausinternen MeToo-Skandal.

Zu einer mündlichen Verhandlung kommt es, weil der Angeklagte einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte.

Uni Tübingen und Uni Frankfurt distanzieren sich von dem Kirchenhistoriker

Der Fall ist deswegen interessant, weil er zeigt, wie schwierig die Strafverfolgung bei MeToo-Fällen ist. Die Präventionsbeauftragte des Bistums Chur, Karin Iten, weist immer wieder auf den Unterschied zwischen «Graubereich» und «Rotbereich» hin. Der «Graubereich» umfasst sämtliche Nogos, die gar nicht gehen – aber strafrechtlich nicht relevant sind. Der Rotbereich hingegen ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Präsentation des Verhaltenskodex im Bistum Chur: Der Graubereich ist nicht strafrechtlich relevant, der Rotbereich schon.
Präsentation des Verhaltenskodex im Bistum Chur: Der Graubereich ist nicht strafrechtlich relevant, der Rotbereich schon.

Gegen den jungen Kirchenhistoriker gibt es auch andere Vorwürfe – die Uni Tübingen hatte hierzu im Dezember 2020 eine ausführliche Medienmitteilung verfasst. Und die Uni Frankfurt hat, nachdem der Kirchenhistoriker mutmasslich Sex in einem Seminarraum hatte, das Arbeitsverhältnis mit ihm aufgelöst. Offenbar sind die anderen Vorwürfe gegen den Angeklagten jedoch nicht strafrechtlich relevant, sodass es in Rottenburg lediglich um den Sexting-Vorfall geht. Es gilt die Unschuldsvermutung.


Ein Plakat im Tübinger Theologicum als Antwort auf den hausinternen MeToo-Skandal. | © Raphael Rauch
14. Oktober 2022 | 06:23
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