Lorenz Bösch
Schweiz

Schwyzer Kirche stimmt über Stimmrecht von Ausländern mit C-Bewilligung ab

In Schwyz wird am 27. Juni über das Stimm- und Wahlrecht für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht abgestimmt. Die Kantonalkirche steht hinter dem Anliegen. Schwyz und Glarus bilden in der Schweiz eine Ausnahme – in den anderen Kantonen dürfen Ausländer abstimmen.

Die Vorlage ermögliche es, dass in Zukunft alle niedergelassenen Katholikinnen und Katholiken, die das 18. Lebensjahr erfüllt haben, in den römisch-katholischen Kirchgemeinden und in der römisch-katholischen Kantonalkirche mitbestimmen und in staatskirchliche Funktionen gewählt werden können, heisst es in einer Mitteilung der Kantonalkirche Schwyz.

Bedingung: C-Bewilligung

Die römisch-katholische Kirche unterscheide nicht nach Staatsangehörigkeiten, sondern kenne nur getaufte Mitglieder, schreibt Präsident Lorenz Bösch in der Mitteilung. Engagierte Katholiken sollten unabhängig vom Schweizer Bürgerrecht in Kirchenräte gewählt werden können.

Dasselbe gilt auch für Geistliche und in der Seelsorge tätige Personen, die immer öfter nicht mehr über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, aber Wesentliches zum kirchlichen Leben beitragen, so die Mitteilung. Allerdings macht der Vorstoss eine C-Bewilligung zur Bedingung. Ausländer, die erst seit kurzer Zeit in der Schweiz wohnen, Flüchtlinge oder Sans-Papiers könnten auch weiterhin in Schwyz nicht wählen.

Bei den Reformierten dürfen Ausländer abstimmen

Die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schwyz kenne seit ihrer Gründung das Stimm- und Wahlrecht unabhängig von der Herkunft ihrer Mitglieder, schreibt Lorenz Bösch, Präsident des Kantonalen Kirchenvorstandes der katholischen Kantonalkirche Schwyz.

SVP-Politiker Bernhard Diethelm.
SVP-Politiker Bernhard Diethelm.

Gegen den Vorstoss ist der SVP-Lokalpolitiker Bernhard Diethelm. Er hat ein Referendum erzwungen – und wirft der Kantonalkirche Inkonsequenz vor. Wer die Integration von Ausländern wolle, müsse 450’000 Franken für die Missionen streichen, sagte er im Dezember zu kath.ch.

Laut dem Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), Daniel Kosch, macht die katholische Kirche nur in Schwyz und Glarus das Stimmrecht abhängig vom Schweizer Pass. In den anderen Kantonen handhabt die katholische Kirche dieses Stimmrecht unterschiedlich.

Kantönligeist beim Wahl- und Stimmrecht.
Kantönligeist beim Wahl- und Stimmrecht.

Gesamtkonzept für die Migrationspastoral

Die RKZ hat Ende 2020 gemeinsam mit der Schweizer Bischofskonferenz ein Gesamtkonzept für die Migrationspastoral veröffentlicht. Dieses begrüsst das aktive Engagement aller Mitglieder der Kirche in den staatskirchenrechtlichen Körperschaften – also auch jenen Mitgliedern ohne Schweizer Pass.

Die RKZ respektiere die Autonomie der kantonalkirchlichen Organisationen, betont Kosch. Sie nehme darum zu kantonalkirchlichen Abstimmungen «grundsätzlich nicht Stellung» – so auch nicht zu jener in Schwyz. (gs)


Lorenz Bösch | © Regula Pfeifer
25. Mai 2021 | 16:00
Lesezeit: ca. 2 Min.
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