Stimm- und Wahlrecht für alle niedergelassenen Katholiken ab 18 Jahren

Medienmitteilung

Am 27. Juni 2021 – zwei Wochen nach der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 – sind die stimmberechtigten Katholikinnen oder Katholiken im Kanton Schwyz aufgerufen, über das Stimm- und Wahlrecht für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht abzustimmen.

Die Vorlage ermöglicht es, dass in Zukunft alle niedergelassenen Katholikinnen und Katholiken, die das 18. Altersjahr erfüllt haben, in den römisch-katholischen Kirchgemeinden und in der römisch-katholischen Kantonalkirche mitbestimmen und in staatskirchliche Funktionen gewählt werden können. Als niedergelassen gelten Katholiken mit einer Niederlassungsbewilligung C, die sie bei einer Herkunft aus einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat nach fünf und aus andern Staaten nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz erhalten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die allumfassende – katholische – Kirche nur getaufte Mitglieder kennt und keinen Unterschied zwischen ihrer Herkunft macht. Nach der weitgehenden Entflechtung von Kirche und Staat ist die gleichwertige Mitwirkung in den Römisch-katholischen Kirchgemeinden und der Römisch-katholischen Kantonalkirche ein logischer Schritt. Heute sind rund 64›000 Katholikinnen und Katholiken im Kanton Schwyz stimmberechtigt. Werden neu auch alle niedergelassenen Katholikinnen und Katholiken stimm- und wahlberechtigt, erhöht sich die Zahl der Stimm- und Wahlberechtigten um rund 8›500 Personen. Niedergelassene Katholikinnen und Katholiken reichen bisher schon wie alle Katholikinnen und Katholiken mit Schweizer Bürgerrecht jährlich eine Steuererklärung ein und sind kirchensteuerpflichtig. Mit dem Stimm- und Wahlrecht werden sie auch in der staatskirchlichen Struktur der katholischen Kirche gleichberechtigt. Der Kantonskirchenrat hat am 23. Oktober 2020 auf Antrag der einstimmigen vorberatenden Kommission der Vorlage klar zugestimmt. Die Vorlage führt zu keinen nennenswerten finanziellen oder personellen Auswirkungen.

Die Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schwyz kennt seit ihrer Gründung das Stimm- und Wahlrecht unabhängig von der Herkunft ihrer Mitglieder. Auch viele Römisch-katholische Landes- oder Kantonalkirchen kennen vergleichbare Regeln für das Stimm- und Wahlrecht wie die nun für die Schwyzer Kantonalkirche vorgeschlagene Regelung. Sie alle machen damit bereichernde Erfahrungen und können damit auch einen Beitrag zur Integration von zugewanderten Gläubigen leisten.

Der Kantonale Kirchenvorstand empfiehlt den katholischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Annahme der Vorlage. Die Römisch-katholische Kirche unterscheidet nicht nach Staatsangehörigkeiten, sondern kennt nur getaufte Mitglieder. Deshalb soll das Stimm- und Wahlrecht in der Kantonalkirche und in den Kirchgemeinden nicht länger an das Schweizer Bürgerrecht gebunden bleiben. Wer Kirchensteuern zahlt, soll auch über deren Verwendung bestimmen können. Engagierte Katholiken sollen unabhängig vom Schweizer Bürgerrecht in Kirchenräte gewählt werden können. Dasselbe gilt auch für Geistliche und in der Seelsorge tätige Personen, die immer öfter nicht mehr über das Schweizer Bürgerrecht verfügen aber Wesentliches zum kirchlichen Leben beitragen.

Deshalb empfehlen der Kantonskirchenrat und der Kantonale Kirchenvorstand der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz zur Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht vom 23. Oktober 2020 zuzustimmen und am 27. Juni – am zweiten Wochenende nach der Eidg. Volksabstimmung – ein «JA» in die Urne zu legen.

Lorenz Bösch, Präsident des Kantonalen Kirchenvorstandes der Römisch.– kath. Kantonalkirche Schwyz

Röm-kath. Kantonalkirche Schwyz
25. Mai 2021 | 09:40