Wenn das Leben dem Ende entgegengeht.
Schweiz

Sterbehilfeorganisationen begrüssen deutsches Urteil

In Deutschland darf seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sterbewilligen Menschen beim Suizid geholfen werden. Die Schweizer Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit begrüssen den Entscheid, wie Radio SRF berichtete.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hält das Verbot von Suizidbeihilfe für verfassungswidrig. Es hat deshalb ein Gesetz aus dem Jahr 2015 gekippt, das die gewerbsmässige Förderung der Selbsttötung verboten hatte. Ein Verbot widerspricht laut dem Gericht dem im Grundgesetz verankerten Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schliesse die Freiheit ein, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, wie aus dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil hervorgeht.

«Notausgang»

Die Schweizer Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit sind mit dem Urteil zufrieden, berichtete Radio SRF am Donnerstag (27. Februar). Das Urteil stelle fest, dass das Recht, selber sein Leben zu beenden, ein Menschenrecht sei, sagte Ludwig A. Minelli, Gründer und Generalsekretär von Dignitas. Und es stelle fest, dass derjenige, der Hilfe leisten wolle, diese Hilfe leisten könne.

Auch Exit-Vizepräsident Jürg Wiler begrüsst das Urteil in Deutschland. Es lasse viele Optionen offen für Menschen, «die das Weiterleben nur ertragen können, wenn sie wissen, dass sie einen Notausgang haben, wenn es wirklich einmal deftig kommt», so Wiler in dem Radio-Bericht.

Weniger Sterbewillige aus Deutschland

Das Urteil dürfte für Dignitas, nicht aber für Exit direkte Auswirkungen haben. Denn nur erstere bietet ihre Dienste auch ausländischen Sterbewilligen an. Dass die Zahl der Sterbewilligen aus Deutschland künftig zurückgehen dürfte, kümmert Minelli dem Bericht zufolge nicht. «Wir sind nicht darauf angelegt, möglichst viel Geld zu machen und  möglichst gross zu werden», so Minelli.

Man arbeite im Gegenteil am «eigenen Untergang», der dann möglich sei, wenn das Recht, sein Leben zu beenden, «ganz einfach im Gesundheitswesen eingefordert werden kann». Seine Organisation setze sich dafür ein, dass Sterbehilfe überall breit akzeptiert sei. (kna/bal)

Wenn das Leben dem Ende entgegengeht. | © Roger Wehrli
27. Februar 2020 | 17:35
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