Rote Karte aus Rom: Vatikan untersagt Synodale Räte auch in Bistümern
Können Bischöfe zusammen mit Klerikern, Laiinnen und Laien auf Bistumsebene einen Synodalen Rat schaffen? Nein, sagt Rom. Vielmehr sollten bestehende diözesane Gremien wie der Priesterrat oder der Pastoralrat synodaler werden.
Der Vatikan hat die Gründung sogenannter Synodaler Räte, also gemeinsamer Leitungsorgane von Laiinnen, Laien und Klerikern, auch in Bistümern kategorisch ausgeschlossen.
Synodaler Rat als Leitungsorgan
Zum Auftakt der Bischofsvollversammlung am Montag in Dresden erklärte der Papst-Botschafter in Deutschland, Nuntius Nikola Eterovic, er sei von Amts wegen beauftragt, das entsprechende Schreiben aus Rom vom Januar an die deutschen Bischöfe zu präzisieren: «Dass nach richtiger Auslegung des Inhalts dieses Schreibens nicht einmal ein Diözesanbischof einen Synodalen Rat auf diözesaner oder pfarrlicher Ebene errichten kann.»
Der Vatikan hatte am 16. Januar schriftlich mitgeteilt, die katholische Kirche in Deutschland sei nicht befugt, einen Synodalen Rat als Leitungsorgan einzurichten. Mehrere Bischöfe, darunter der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, hatten erklärt, trotzdem daran festhalten zu wollen.
Nuntius widerspricht Bischof Gerhard Feige
Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige hatte zu dem Schreiben erklärt: «In dem Brief steht, weder der Synodale Weg noch eine Bischofskonferenz könne so einen Rat einsetzen. Aber da steht nichts davon, dass ein Bischof es nicht selbst machen könnte.» Dieser Interpretation erteilte der Nuntius nun eine Absage.
Eterovic führte aus, die Synodalität in der Kirche sei mehr eine Frage des Geistes und des Stils als der Strukturen: «Anstatt neue Einrichtungen mit dem Risiko einer weiteren Zunahme an Bürokratie zu gründen, ist es geboten, die bereits bestehenden diözesanen Gremien im synodalen Geist zu beleben.»
Bestehendes synodaler machen
Weiter sagte Eterovic: «Anstatt neue Einrichtungen mit dem Risiko einer weiteren Zunahme an Bürokratie zu gründen, ist es geboten, die bereits bestehenden diözesanen Gremien im synodalen Geist zu beleben, so den Priesterrat, das Konsultorenkollegium, den Pastoralrat oder den Rat für die wirtschaftlichen Angelegenheiten und so weiter.»
Bis Donnerstag beraten die deutschen Bischöfe in Dresden auf ihrer Frühjahrsvollversammlung unter anderem über einen gemeinsamen Kurs in aktuellen Reformfragen. (kna/rr)
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