Die Spitzen von Bischofskonferenz und Zentralkonferenz informieren über die neue Vereinbarung
Schweiz

Vereinbarung kirchliche Körperschaften und Bischöfe: «Ein Meilenstein»

Bern, 11.12.15 (kath.ch) Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) regeln ihre Zusammenarbeit neu und verbindlicher und bilden dafür ein gemeinsames Gremium. Als Basis dafür halten sie ihre gegenseitige Anerkennung schriftlich fest. Es geht dabei unter anderem um finanzielle Beiträge in der Höhe von 9,5 Millionen Franken.

Regula Pfeifer

«So unterschiedlich die Funktionsweisen der staatskirchenrechtlichen demokratischen Struktur und der kirchlichen hierarchischen Struktur sein mögen, es existiert ein enger Bezug, ein nicht aufzulösender Nexus zueinander», erklärte Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz. Diese Verbindung wurde mit zwei Vereinbarungen schriftlich festgehalten, welche die Präsidenten und Vizepräsidenten der Schweizer Bischofskonferenz und der Römisch-katholischen Zentralkonferenz, am Freitag, 11. Dezember, an einer Pressekonferenz in Bern gemeinsam vorstellten. Bischof Markus Büchel und Hans Wüst hatten die Vereinbarungen zuvor unterschrieben, wie es an der Pressekonferenz hiess.

Wandel macht neue Positionen nötig

Die eine Vereinbarung befasst sich mit den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen der SBK und der RKZ – die sogenannte Zusammenarbeitsvereinbarung. Die andere, der Mitfinanzierungsvertrag, beinhaltet die Koordination der pastoralen und der finanziellen Entscheide zwischen RKZ und SBK. Es geht dabei um die pastoralen Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene. Die erste Vereinbarung tritt per sofort, die zweite per Anfang 2018 in Kraft.

Zwar würden die Bischofskonferenz und die Zentralkonferenz seit der Gründung der RKZ im Jahr 1971 zusammen arbeiten, und es gebe auch einen ersten prägnanten Vertrag dafür, der damals am 24. Dezember unterzeichnet worden war, erklärte Wüst. Dennoch habe man eine Neuregelung angestrebt. In einer Zeit des gesellschaftlich-religiösen Wandels sei das Bedürfnis nach einer gemeinsamen Positionierung gestiegen.

Wichtige Partnerschaft

Dann hätte sich auch die Finanzierungssituation stark geändert. Die finanzielle Verantwortung der RKZ für gesamtschweizerische und sprachregionale Aufgaben der katholischen Kirche sei seit 1990 ums Dreifache angewachsen. Die RKZ sei also in Finanzierungsfragen zum wichtigsten Partner der SBK geworden und das setze zwingend einen Dialog über Ziele und Schwerpunkte voraus, sagte Wüst. Zudem hätten intensive Diskussionen über das Verhältnis von pastoralen Instanzen und Körperschaften eine Antwort verlangt, die in der gegenseitigen schriftlichen Anerkennung ihre Form gefunden habe.

Erfreut stellte Wüst fest: «Dass diese gegenseitige Anerkennung nicht nur stillschweigend vorausgesetzt, sondern ausdrücklich formuliert wurde, ist nicht nur in den Beziehungen zwischen der Bischofskonferenz und der Zentralkonferenz, sondern für das Miteinander in unserer typisch schweizerischen Doppelstruktur ein Meilenstein.»

Konkrete Anwendung als Prüfstein

«Die beste schriftlich gefasste Vereinbarung hat ihren Prüfstein in der konkreten Anwendung», ermahnte hingegen Bischof Büchel. Die Vereinbarung müsse mit dem Geist des Vertrauens gefüllt und gelebt werden. Im entsprechenden Passus der Zusammenarbeitsvereinbarung heisst es: «Die RKZ anerkennt die Schweizer Bischofskonferenz als Zusammenschluss der Bischöfe der Diözesen und der Äbte der Territorialabteien in der Schweiz und eigenständige Einrichtung des kanonischen Rechts mit dem Zweck des Studiums und der Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur gegenseitigen Beratung, zur notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit, des gemeinsamen Erlasses von Entscheidungen und zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen sowie zum Heiligen Stuhl.» Umgekehrt wird festgehalten: «Die SBK anerkennt die RKZ und deren Zweck, in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern das Wohl der Römisch-katholischen Kirche und den religiösen Frieden in der Schweiz zu fördern und die Solidarität unter den Angehörigen der katholischen Kirche und das Verantwortungsbewusstsein für die Finanzierung pastoraler Aufgaben zu stärken.»

Um die Zusammenarbeit, die gegenseitige Information und die Kommunikation gegen aussen zu verbessern, richten die beiden Partner ein gemeinsames Gremium ein, heisst es in der Zusammenarbeitsvereinbarung. In diesem sind die Präsidien von SBK und RKZ, deren Generalsekretäre und die obersten Verantwortlichen für die gemeinsame Aufgabe der Finanzierung vertreten, ist im Dokument festgelegt.

Beiträge von knapp 10 Millionen Franken

Der neue Mitfinanzierungsvertrag löst den bestehenden Vertrag zwischen SBK, RKZ und Fastenopfer ab. Dieser wird nach der Neuregelung des Inland-Engagements von Fastenopfer Ende 2017 aufgelöst. Darin ist festgehalten, wie die Organe der SBK und der RKZ bei der Zuweisung der finanziellen Mittel an kirchliche Einrichtungen auf nationaler und sprachregionaler Ebene zusammenwirken sollen. Es handelt sich damit um derzeit rund 9,5 Millionen Franken. Damit werden namentlich die Schweizer Bischofskonferenz, ihr Generalsekretariat und ihre Gremien, die kirchlichen Medienzentren in den drei Sprachregionen, kirchliche Bildungseinrichtungen, Organisationen für die Jugendpastoral und die Migrantenseelsorge sowie zahlreiche Institute und Fachstellen unterstützt. (rp)

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11. Dezember 2015 | 17:00
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