Vreni Peterer auf dem Podium mit Generalvikar Bernhard Willi
Schweiz

Regierungsrat verhinderte Strafuntersuchung gegen Ordensmann

Nicht nur Kirchenobere schützten übergriffige Priester und Ordensmänner. Auch politische Entscheidungsträger agierten teilweise nach demselben Muster. Zum Leid der Betroffenen – und wohl teilweise bis heute. Das ergab eine Podiumsdiskussion in Sarnen – anhand aktueller und historischer Beispiele.

Regula Pfeifer

Auch heute noch kommt es vor, dass Strafbehörden nicht korrekt auf sexuellen Missbrauch reagieren, den Priester begehen. Eine junge Frau hat vor gut einem Jahr eine Anzeige wegen Missbrauchs durch einen Priester eingereicht, der noch lebt. Doch das Verfahren wurde eingestellt, ohne Befragung des mutmasslichen Täters. Wie es weitergehen soll, ist unklar.

Das berichtete Vreni Peterer am Podiumsgespräch vom Donnerstagabend in Sarnen. Sie vertrat und vertritt Missbrauchsbetroffene – als Präsidentin Interessengemeinschaft Missbrauch im kirchlichen Umfeld (IG-M!kU). Zu wissen, dass ein Missbrauchstäter weiterhin in der Seelsorge tätig sei und damit mit Erwachsenen und Kindern in Kontakt, sei für Betroffene extrem schwierig auszuhalten.

Am Podium war auch Stefan Keller, Rechtsanwalt und Präsident des Obergerichts des Kantons Obwalden dabei. Er riet, die Frau solle die Verfahrenseinstellung unbedingt anfechten, das sei durch viele Instanzen hindurch möglich.

Lucas Federer berichtet aus laufender Missbrauchsstudie

Rund 50 Personen hatten sich zum Anlass zum Thema «Tatort Kirche: Staatliche Strafverfolgung und sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche seit 1950» in der Residenz Im Schärme in Sarnen eingefunden. Am Podium brachte sich seitens Kirche Bernhard Willi, Generalvikar der Urschweiz, ein. Der Historiker Lucas Federer lieferte neue Erkenntnisse aus der laufenden Studie der Universität Zürich zum Missbrauch in der Kirche.

Jurist Stefan Keller, Historiker Lucas Federer und Moderator Michele Luminati
Jurist Stefan Keller, Historiker Lucas Federer und Moderator Michele Luminati

Zum Anlass geladen hatte Michele Luminati, Direktor des Obwaldner Instituts für Justizforschung in Sarnen, das zur Universität Luzern gehört. Das Institut will die historische Erforschung des Missbrauchs in der katholischen Kirche mit eigenen Anlässen begleiten. Luminati moderierte das Podiumsgespräch.

25 Verurteilungen fehlbarer Geistlicher

«Gänzlich unantastbar waren katholische Priester und Ordensangehörige nicht», sagte Lucas Federer in seinem Vortrag. Nach den Recherchen des Zürcher Forschungsteams kam es bereits ab den 1950er-Jahren zu gerichtlicher Verurteilung von fehlbaren Geistlichen – auch in katholischen Kantonen. Besonders bei schwerwiegenden Taten, einer grossen Anzahl Betroffener und einer besonderen Skrupellosigkeit des Täters. Oder wenn es «durch äussere Umstände» an die Öffentlichkeit drang. Das erschwerte das sonst verbreitete Schweigen und Vertuschen.

Sie hätten in den Staatsarchiven der Zentralschweiz «eine für uns erstaunlich hohe Zahl an Urteilen wegen ›Unzucht an Kindern’, ›widernatürlicher Unzucht’ und verwandten Strafbeständen entdeckt», führte der Historiker aus. Für die Jahre 1950 bis 1970 sind 25 Fälle zutage getreten, bei denen Kleriker oder Ordensangehörige wegen dieser Strafbestände verurteilt wurden. «Von den uns bekannten Fällen sexuellen Missbrauchs ist nur ein sehr kleiner Prozentsatz jemals vor einem Gericht behandelt worden», sagt Federer.

Hohe Strafe gegen Bruder von Engelberg

Das Obergericht Obwalden verurteilte im November 1965 einen Bruder des Klosters Engelberg zu 15 Monaten Gefängnis unbedingt. Das sei eine relativ hohe Strafe gewesen im Vergleich zu anderen Fällen, sagte Federer. Der Ordensmann hatte rund 100 Missbrauchstaten in zweieinhalb Jahren an einem Angestellten zugegeben.

Der Heilige Benedikt - Statue vor dem Kloster Engelberg
Der Heilige Benedikt - Statue vor dem Kloster Engelberg

Nach seiner Einschätzung haben der ungeklärte Suizid eines 14-jährigen Hilfsgärtners, die schweizweite Medienberichterstattung und das Einverständnis des Abts dazu geführt, dass es zum Urteil kam. Die Vermutung stand im Raum, dass der Verstorbene – gleich wie sein Bruder – vom Ordensmann missbraucht worden war.

Bei mutmasslichen Fällen von Missbrauch durch Priester und Ordensmännern habe es aber generell «sehr viele Hindernisse auf dem Weg zu einer Verurteilung» gegeben, weiss Federer. Und in vielen Fällen sei es nie zu einer gerichtlichen Beurteilung gekommen.

Regierungsrat ermittelt selber

Um genau diese Hindernisse ging es an der Veranstaltung in der Residenz Im Schärme in Sarnen. Und um das Zusammenspiel von Kirche und Staat dabei. Dies zeigte Federer anhand eines Falls im Kollegium Sarnen ungefähr 1970. Es kursierten Gerüchte, dass ein am Kollegium lehrender Pater und Präfekt Schüler küsste und umarmte. Der Vater eines Buben wandte sich diesbezüglich an den Erziehungsdirektor der Kantons Obwalden. Dieser nahm die Angelegenheit selbst an die Hand, obwohl das nicht in seiner Kompetenz lag.

Das Benediktiner-Kollegium Sarnen
Das Benediktiner-Kollegium Sarnen

Dies begründete er in einem Brief an den Abt, den ihn für die Einmischung kritisierte: Er habe ihm Unterlagen für seinen klosterinternen Entscheid zur Verfügung stellen wollte. So könne er gegenüber dem Mitbruder Massnahmen ergreifen, «ohne dass vorher eine strafrichterliche Untersuchung viele unliebsame Aufregungen in die klösterliche Gemeinschaft gebracht hat.»

Staatliche Behörden agieren ähnlich wie Kirche

Tatsächlich kam es zu keinem Strafverfahren. Doch auf Druck des Erziehungsdirektors wurde der betreffende Pater 1971 von seinem Posten als Präfekt abgezogen. Er lehrte bis 1974 an der Schule und wechselte dann in eine Pfarrei.

Federers Fazit: In der Vergangenheit hat nicht nur die Kirche, die kirchliche Hierarchie, mutmassliche Fälle von sexuellem Missbrauch vertuscht, Untersuchungen verzögert oder verhindert, Fälle intern geregelt. «Sehr ähnliche Muster erkennen wir auch bei staatlichen Behörden.»

Die Gründe ortete der Obwaldner Jurist Stefan Keller in der Kleinräumigkeit der Region. «Man kennt sich», so Keller. Da sei es auch heute noch eine Herausforderung, als Staatsanwaltschaft vorzugehen. Ausserdem sei das Verhalten der Polizei im Umgang mit Betroffenen nicht immer optimal. Und es habe in der Bevölkerung individuellen Rückzug gegeben – statt aktiv vorzugehen mit einer Anzeige. Man sich etwa gegenseitig vor übergriffigen Priestern oder Ordensmännern gewarnt.

«Der Priester war fast ein Dorfkönig»

Bernhard Willi, Generalvikar der Urschweiz

Generalvikar Willi betonte demgegenüber die herausragende Rolle des Priesters in der damaligen dörflichen Gemeinschaft. «Er war fast ein Dorfkönig». Auch Vreni Peterer unterstützte die Einschätzung. Der Priester, der sich an ihr vergangen hat, war auch Wohltäter, unterstützte bedürftige Familien finanziell. Und er hatte teilweise Ämter inne, die ihm weitere Macht einbrachten.

Priester als Schulpflegepräsident

So war er auch Schulpflegepräsident in einer Zeit, als Kinder in einen Kummerkasten im Schulhaus Zettel legten, in denen sie vom Fehlverhalten des Priesters berichteten. Der Priester wurde gestellt. Doch er behauptete, die Kinder seien vom Teufel besessen. Offenbar kam es zu keiner Anzeige.

Vreni Peterer und Generalvikar Bernhard Willi
Vreni Peterer und Generalvikar Bernhard Willi

Dabei war derselbe Priester in den 1950er-Jahren einem Bezirksgericht zu vier Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden war, weil er den Mädchen im Religionsunterricht zu nahegekommen war. Er wurde ein Jahr lang versteckt und, als Gras darüber gewachsen war, in eine andere Pfarrei versetzt, berichtete Vreni Peterer, die Einsicht in die Akten bekommen hatte. In der neuen Pfarrei wurde sie als Mädchen von ihm missbraucht.

Zugezogene gingen gegen Priester vor

Aktiv gegen den fehlbaren Priester waren vor allem Zugezogene, die deswegen im Dorf geächtet waren. Das erfuhr Peterer später von älteren Dorfbewohnenden.

Diese erzählten auch, dass eine Gruppe Mütter aus dem Dorf wegen dem Priester beim Bischof vorsprach, der schickte sie aber wieder nach Hause. «Das war für mich sehr wichtig zu erfahren, denn vielleicht war auch meine Mutter unter den Frauen», sagt Peterer. Die Frage, weshalb sie niemand geschützt habe, beschäftige viele Betroffene.

Rosmarie Weber
Rosmarie Weber

Die Kirche habe sich als perfekte Organisation verstanden und Missbrauchsfälle nicht wahrhaben wollen, sagte Bernard Willi. «Ihre Methode war die Versetzung an einen anderen Ort, vielleicht in ein neues Bistum. Oder auch in die Mission, ins Ausland.» Dies quittierten die Anwesenden mit einem Raunen. Methode habe auch gehabt, Fälle gegenüber dem Vatikan zu verschweigen, so Willi. Ein Domherr habe einem verurteilten Priester ins Gefängnis geschrieben: Sein «Fall müsste nach Kirchenrecht nach Rom berichtet werden. Wir tun das gewöhnlich nicht, damit die Priester nach Verbüssen der Strafe leichter wieder irgendwo verwendet werden können.»

Beim anschliessenden Apero sagt Rosmarie Weber, die sich aus Solidarität für Missbrauchsbetroffene im Vorstand der IG-M!kU engagiert: «Für mich war spannend zu hören, dass das Katholische nicht nur die Priester und die Bevölkerung, sondern auch die Verantwortungsträger geprägt hat – etwa den Regierungsrat, den Richter. Auch sie trugen das Bedürfnis, die Kirche zu schützen, in sich.»

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Vreni Peterer auf dem Podium mit Generalvikar Bernhard Willi | © Regula Pfeifer
13. Juni 2025 | 17:15
Lesezeit : ca. 5  Min.
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