Ein Rettungsring
Schweiz

Petition «Solidarität ist kein Verbrechen» eingereicht

Die Organisationen Solidarité sans frontières und Amnesty International haben am Mittwoch die Petition «Solidarität ist kein Verbrechen» eingereicht. Die 29’281 Unterzeichnenden fordern, dass Personen, die «uneigennützig und aus achtenswerten Gründen anderen Hilfe leisten», strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden dürfen.

Heute würden «immer häufiger» Personen vor Gericht gestellt, wenn sie anderen Menschen «in einer schweren Notlage» helfen, da sie damit gegen Art. 116 des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verstossen würden, schreiben die Organisationen in den Unterlagen.

Ermutigen statt ahnden

Dieser Artikel stellt Beihilfe zur illegalen Ein- beziehungsweise Ausreise oder zum illegalen Aufenthalt unter Strafe. Doch Solidarität sei kein Verbrechen, sie solle ermutigt und nicht geahndet werden, schreiben die Organisatoren.

Gemäss den Unterlagen sind im vergangenen Jahr 972 Personen wegen Verstosses gegen diesen Artikel verurteilt worden. Ein Grossteil der Urteile betreffe Personen, die «uneigennützig» einer anderen Person in einer «Notsituation» geholfen hätten. Solche Verurteilungen würden jedoch gegen die Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern verstossen, welche die Uno-Vollversammlung im Jahr 1998 angenommen habe, erläutert Rechtsanwältin Melanie Aebli in den Unterlagen.

Die Schweiz sei mit der «rigiden Gesetzgebung» ausserdem zunehmend ein Sonderfall, meint Reto Rufer, Verantwortlicher für Menschenrechte bei Amnesty International. In Frankreich, Deutschland oder Schweden werde Beihilfe zu illegalem Aufenthalt nur dann bestraft, wenn die «Hilfe» profitorientiert sei. Das ist etwa bei Schleppern der Fall.

Parlamentarische Initiative hängig

Bei den Parlamentsdiensten eingereicht wurde zudem eine von 200 Anwältinnen und Anwälten unterzeichnete Erklärung mit dem selben Inhalt. Weiter ist im Parlament die parlamentarische Initiative «Solidarität nicht mehr kriminalisieren» von Lisa Mazzone (Grüne/GE) hängig. Gemäss dieser soll der Wortlaut im AIG dahingehend angepasst werden, dass «Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun».

Hinter die parlamentarische Initiative von Mazzone haben sich auch die Schweizer Bischöfe gestellt. Der Grundauftrag der Kirchen, Menschen in Not zu helfen, gehe weiter als Schutz und Hilfe von Rechts wegen, schrieb das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in einer Medienmitteilung Anfang November.

«Kirchliches Handeln orientiert sich an der konkreten Notsituation, in der sich Hilfesuchende befinden, und nicht am rechtlichen Aufenthaltsstatus», betonte das SBK-Präsidium und forderte: Personen, die aus achtenswerten Gründen Hilfe leisten, sollten nicht mehr bestraft werden.

Auch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, die Schweizerische Evangelische Allianz, der Verband der Freikirchen und die Heilsarmee positionierten sich klar hinter Mazzone. (sda)


Ein Rettungsring | © pixabay dimitriwittmann
4. Dezember 2019 | 11:51
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