Peter Camenzind wird Schwyzer Standesdomherr im Churer Domkapitel

Schwyz, 20.10.18 (kath.ch) Der Pfarradministrator von St. Martin in Schwyz, Peter Camenzind, ist neuer Standesdomherr des Kantons Schwyz und gehört damit dem 24-köpfigen Domkapitel des Bistums Chur an. Das Domkapitel verfügt über ein Bischofswahlrecht. Camenzind wurde am Dienstag vom Schwyzer Regierungsrat gewählt.

Peter Camenzind folge auf Franz Annen, der im August als Standesdomherr zurückgetreten sei, teilte der Schwyzer Regierungsrat am Donnerstag mit. Der emeritierte Churer Theologieprofessor war 2011 ins Domkapitel gewählt worden.

Der Kanton Schwyz hat das Recht auf zwei Standesdomherren im Churer Domkapitel. Dies ist in einer Päpstlichen Bulle aus dem Jahr 1824 festgehalten, die die besondere rechtliche Beziehung zwischen dem apostolischen Stuhl und dem Kanton regelt, so die Mitteilung weiter.

Wahl durch Regierungsrat oder Ernennung durch Bischof

Die Bestellung der zwei Standesdomherren unterliegt einer speziellen Regelung. Sie werden – je nachdem, ob eine Vakanz in einem geraden oder ungeraden Monat eintritt – vom Bischof ernannt oder vom Regierungsrat gewählt und dem Churer Domkapitel präsentiert.

Ein vom Regierungsrat gewählter Standesherr muss gemäss Bulle sowohl ständiger Einwohner wie auch Bürger des Kantons Schwyz sein. Künftig werde Camenzind zusammen mit dem langjährigen Standesdomherrn Guido Schnellmann die Rechte des Standes Schwyz wahrnehmen, so die Mitteilung.

Bischofswahlrecht

Das Domkapitel setzt sich aus sechs residierenden und 18 nichtresidierenden Domherren zusammen. Es trifft zweimal pro Jahr zum Informationsaustausch mit dem Bischof zusammen. Ihm kommt unter anderem das Recht zu, bei einer Bischofsvakanz aus einer von Rom vorgelegten Dreierliste den neuen Oberhirten des Bistums Chur zu wählen. Das Bistum Chur umfasst die Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Graubünden, Uri, Ob- und Nidwalden. (bal)

20. Oktober 2018 | 15:32
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