Papst Leo XIV. legt neues Grundgesetz für den Vatikanstaat fest – derweil das Vermögen wächst
Als kleinster Staat der Welt garantiert der Vatikanstaat die Unabhängigkeit der Führung der katholischen Weltkirche. Der Zwergstaat in Rom bekommt jetzt ein neues Grundgesetz. Gestärkt wird die Präsidentin. Die Bilanz der vatikanischen Vermögensverwaltung fällt derweil für 2025 gemischt aus. Für Papst und Kurie bleibt weniger Geld, doch das Vermögen wächst.
Ludwig Ring-Eifel und Severina Bartonitschek
(CIC) Papst Leo XIV. hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat erlassen. Es regelt die Rechte und Zuständigkeiten der Institutionen im kleinsten Staat der Welt. Das neue «Grundgesetz für den Staat der Vatikanstadt» wurde am Freitag vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht.
In dem 25 Artikel umfassenden Text werden insbesondere die Aufgaben und Befugnisse für das Amt des Regierungspräsidenten neu gefasst und präzisiert. Derzeit hat dieses Amt die italienische Ordensfrau Raffaela Petrini inne. Sie leitet seit März 2025 das Governatorat des Vatikanstaats.
Unabhängigkeit der Gerichte betont
Ferner betont das neue Grundgesetz die Unabhängigkeit der Gerichte des Vatikanstaats. Diese verhandelten in den vergangenen Jahren mehrere umfangreiche Strafsachen. Darin ging es unter anderem um Betrug und Unterschlagung in Millionenhöhe.
Zuletzt hatte Papst Franziskus am 13. Mai 2023 ein neues Grundgesetz für den Vatikan erlassen. Papst Leo XIV. hatte es am 19. November 2025 leicht verändert. Der Vatikanstaat ist eine absolute Wahlmonarchie. Der Papst ist zugleich Staatschef, oberster Gesetzgeber und oberster Richter.
Weniger Geld für den Papst
Der Vatikan muss mit weniger Geld aus seiner Vermögensverwaltung Apsa auskommen. Sie führte 2025 rund 23 Millionen Euro weniger an den Papst und seine Weltkirchenverwaltung ab als im Vorjahr. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten Bilanz hervor, die durchwachsen ausfällt.
Das Betriebsergebnis 2025 belief sich auf 22,8 Millionen Euro gegenüber 62,2 Millionen Euro im Jahr zuvor. Insbesondere das bewegliche Vermögen, Finanzanlagen und Wertpapiere, warf 41,8 Millionen Euro weniger ab als im Vorjahr. Die Apsa begründet dies mit der Umstrukturierung des Portfolios, Wechselkursschwankungen und geringeren Zinserträgen. Mit einem Anteil von 44,1 Prozent stellt Gold die grösste Einzel-Anlage im Portfolio der Apsa dar.
Im Bereich Immobilien fällt das Ergebnis mit 44,5 Millionen Euro Gewinn gegenüber 35,1 Millionen im Jahr 2024 positiv aus. Von den allein in Italien verwalteten 4.281 Immobilien sind 2.186 auf dem freien Markt, bei 1.129 wird eine ermässigte, bei 966 Objekten keine Miete erhoben.
Eigenkapital deutlich gestiegen
Das Eigenkapital, das in den vergangenen Jahren rückläufig war, ist 2025 um 89 Millionen Euro auf nunmehr 2,686 Milliarden Euro gestiegen. Verantwortlich dafür sind deutliche Wertsteigerungen bei Gold, Immobilien und Wertpapieren.
Die Apsa, 1967 von Papst Paul VI. gegründet, verwaltet im Namen des Heiligen Stuhles Finanzanlagen und Immobilien, vermietet Wohnungen, Büros und Geschäfte. Mit den Gewinnen unterstützt sie die Kurie, also die zentrale Verwaltung der katholischen Weltkirche.
Diese finanziert damit unter anderem die Gehälter ihrer rund 3.000 Mitarbeitenden, in der Mehrzahl Laien, den Betrieb päpstlicher diplomatischer Niederlassungen und weltweite Hilfs- und Missionsprojekte. Seit 2020 veröffentlicht die Apsa jährlich ihre Bilanz. Geleitet wird die vatikanische Vermögensverwlatung seit Oktober 2023 von dem Salesianer-Pater und Ökonomen Pater Giordano Picinotti.
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