Papst fordert von Klosterfrauen mehr Offenheit

Rom, 22.7.16 (kath.ch) Papst Franziskus fordert von katholischen Frauenorden, deren Angehörige in geschlossenen Klöstern leben, grössere Weltzugewandtheit. Das Leben in Gebet und Betrachtung dürfe nicht als «Rückzug auf sich selbst» gelebt werden, sondern müsse die «gesamte Menschheit umarmen».

In einem päpstlichen Erlass, der am Freitag, 22. Juli, veröffentlicht wurde, werden die Ordensfrauen beispielsweise aufgefordert, für Häftlinge, Flüchtlinge, Verfolgte und Arbeitslose beten. Zugleich würdigt Papst Franziskus aber auch die Unverzichtbarkeit kontemplativer – betrachtender oder besinnlicher – Orden. Sie seien ein prophetisches Zeichen für alle Christen.

Von Aussenwelt abgeschnitten

Zu den bekanntesten kontemplativen Frauenorden zählen etwa die Karmelitinnen oder Klarissen. Sie leben streng abgeschirmt von der Aussenwelt in ihren Klöstern, die sie in der Regel nur ausnahmsweise verlassen dürfen. Die sogenannte Apostolische Konstitution von Franziskus trägt den lateinischen Titel «Vultum Dei Quaerere – Die Suche nach dem Antlitz Gottes».

Mit dem Schreiben will der Papst der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) in einem veränderten sozialen und kulturellen Kontextes Rechnung tragen. Die letzte derartige Gesetzeswerk stammt aus dem Jahr 1950.

Kein «Erhalt um jeden Preis»

Franziskus wendet sich in dem Erlass auch gegen ein Aufhalten des Mitgliederschwunds um jeden Preis. «Absolut vermieden werden muss das Rekrutieren von Kandidatinnen aus anderen Ländern mit dem einzigen Sinn, das eigene Kloster zu erhalten», heisst es in dem Text.

In dem 35 Seiten umfassenden Schreiben (italienische Version) geht der Papst auf zwölf Punkte des Ordenslebens ein. Dazu gehören beispielsweise die Ausbildung, das Gebet, die Eucharistie und Beichte oder das Gemeinschaftsleben. Franziskus betont aber auch die Autonomie der Klöster. Hierbei dürfe es sich nicht nur um einen kirchenrechtlichen Status handeln; nötig sei überdies eine «echte Autonomie des Lebens».

Wirtschaftliche Grundlage nötig

Bedingung dafür sei eine Mindestanzahl von Ordensfrauen in einem Kloster. Weitere Voraussetzungen seien, dass es keine Überalterung gebe und die Würde des liturgischen Lebens sowie die Fähigkeit zu wirtschaftlichem Überleben sichergestellt werden könne. Andernfalls sollen nach dem Willen des Papstes Vertreter der Kirche vor Ort, des Vatikans und der Ordensleitung Lösungen für die betreffenden Klöster suchen. (cic)

Leben im Kloster in der Schweiz

22. Juli 2016 | 15:36
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