Lammfleisch
Schweiz

NR-Kommission will Deklarationspflicht für Halalfleisch

Bern, 1.7.16 (kath.ch) Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) fordert eine Deklarationspflicht für Halalfleisch. Sie hat am Donnerstag, 30. Juni, eine parlamentarische Initiative des Walliser CVP-Nationalrates Yannick Buttet deutlich angenommen. Zuvor gab es keinerlei Diskussion in dem Gremium, wie Kommissionspräsident Felix Müri auf Anfrage gegenüber kath.ch sagte.

In der Schweiz ist das Schächten, also das Schlachten von Tieren ohne vorgängige Betäubung, verboten. Um der Glaubens- und Religionsfreiheit von Muslimen und Juden Rechnung zu tragen, ist die Einfuhr von Fleisch von rituell geschlachteten Tieren jedoch erlaubt. Der Import sei aber auf die direkt betroffenen Kreise begrenzt und das Fleisch müsse als Halal- beziehungsweise Koscherfleisch gekennzeichnet sein, heisst es einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Donnerstag, 30. Juni.

Die Kommission unterstützt die parlamentarische Initiative von Nationalrat Yannick Buttet, die dieser am 18. Dezember vergangenen Jahres einreichte. Eine Mehrheit der Kommission fordert demnach zum einen eine Deklarationspflicht für importiertes Halal- und Koscherfleisch. Zum andern will die Kommission die Frage nach den Importbestimmungen von Halal- und Koscherfleisch erörtern, heisst es in der Mitteilung.

Verstösse gegen Importregeln

Laut Buttet gibt es bei der Einfuhr von Halalfleisch «Mängel». Niemand wisse, wie viel Halalfleisch auf dem Schweizer Markt erhältlich sei, schreibt er in seinem Vorstoss. Es sei einfach, das Fleisch nach dem Import auch ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft zu verkaufen. Aus Kreisen der fleischverarbeitenden Betriebe sei das Bundesamt für Landwirtschaft schon 2010 und 2011 über Verstösse in Kenntnis gesetzt worden, so Buttet.

Der Bundesrat hat eine andere Sicht der Dinge, wie aus seiner Stellungnahme vom 21. August 2013 auf eine Interpellation des damaligen CVP-Nationalrates Luc Barthassat hervorgeht. Die Kennzeichnung von Fleisch, das von nach jüdischem und islamischem Ritus geschlachteten Tieren stammt, sei genügend und müsse nicht verbessert respektive ausgedehnt werden, schrieb er damals. Den Behörden seien keine Verstösse gegen die Einfuhr- und Verkaufsbestimmungen von Koscher- und Halalfleisch bekannt.

Der Import von Koscherfleisch für Juden und Halalfleisch für Muslime ist kontingentiert. Die jeweiligen Zollkontingente werden an Metzgereien der beiden Glaubensgemeinschaften versteigert. Buttet stört sich daran, dass nur wenige Importbetriebe an der Versteigerung teilnehmen können. Diese könnten das Fleisch deutlich günstiger importieren. Er verlangt deshalb auch eine Angleichung der Zuschlagpreise.

Kein Diskussionsbedarf in Kommission

Die Kommission fällte ihren Entscheid mit 15 zu vier Stimmen bei drei Enthaltungen deutlich. Und ohne Diskussion. Niemand habe sich in der Fragerunde zu Wort gemeldet, was ihn selber erstaunt habe, sagte Kommissionspräsident Felix Müri gegenüber kath.ch. Da sich weder Befürworter noch Gegner der Vorlage äusserten und keine Diskussion in Gang kam, könne er keine Aussagen machen zu den Beweggründen der Mehrheit oder Minderheit. Wer wie abgestimmt hat, wird bei Kommissionsentscheiden nicht kommuniziert. Das Geschäft wird als nächstes in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates behandelt. (bal)

Lammfleisch | © 2016 pixabay CC0 Public Domain
1. Juli 2016 | 15:33
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