Nicht sparen bei Spitalseelsorge: Solothurner Landeskirchen richten Petition an Kantonsrat
Die Solothurner Regierung will den kantonalen Beitrag an die Spitalseelsorge streichen. Bislang tragen Kanton und Landeskirchen die Kosten gemeinsam. In einer Petition fordern die Kirchen den Kanton auf, sich weiterhin angemessen an der Finanzierung zu beteiligen. Sie selbst sind bereit, ihren Anteil um 130’000 Franken zu erhöhen. Im Dezember entscheidet der Kantonsrat.
Barbara Ludwig
Im Kanton Solothurn wird die Spitalseelsorge gemeinsam von den Landeskirchen und dem Kanton getragen – dies seit 1972. Gemäss einem Abkommen werden die Kosten anteilsmässig getragen. Bislang finanzierten die Kirchen 58 Prozent (745’000 Franken pro Jahr) und der Kanton 42 Prozent (540’000 Franken pro Jahr), wie die Solothurnische Interkonfessionelle Konferenz (Siko) am Montag in einem Communiqué mitteilt.
Der Konferenz gehören die Römisch-katholische Synode des Kantons Solothurn, die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Solothurn, die Bezirkssynode Solothurn der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn sowie der Christkatholische Synodalverband des Kantons Solothurn an.
Der Kanton übernimmt demnach bislang auch die Infrastrukturkosten von rund 190’000 Franken, die ihm die Solothurner Spitäler AG in Rechnung stellt. Insgesamt trägt der Kanton damit bisher jährlich rund 730’000 Franken. Dass er sich aus Spargründen nicht mehr an der Finanzierung der ökumenischen Spitalseelsorge beteiligen will, ist seit Monaten bekannt. Deren Finanzierung soll künftig vollständig aus dem Finanzausgleich der Kirchgemeinden berappt werden.
Spitäler beteiligen sich neu ebenfalls an Kosten
Nun richten sich die Landeskirchen in einer Petition an den Kantonsrat. Ohne Mitfinanzierung des Kantons drohten Leistungskürzungen «bei einem bewährten und stark nachgefragten Angebot», heisst es in der Mitteilung. Die Landeskirchen machen darauf aufmerksam, dass sie selbst ihren Beitrag um jährlich 130’000 Franken erhöhen und die Solothurner Spitäler AG neu jährlich einen Beitrag von 200’000 Franken leisten. Dennoch bleibt eine Finanzierungslücke von rund 400’000 Franken.
Die Kirchen und die Spitäler zeigten mit «ihren Mehrleistungen, dass sie bereit sind, ihren Beitrag zu leisten». Für die verbleibende Lücke brauche es auch vom Kanton eine verlässliche Lösung, fordern sie. Ansonsten müsse das Angebot eingeschränkt werden.
Teil der Gesundheitsversorgung
In der Online-Petition bitten die Landeskirchen Regierungsrat und Kantonsrat, die Partnerschaft mit ihnen auch ab 2027 weiterzuführen. Sie argumentieren damit, dass die Seelsorge zur Gesundheitsversorgung gehöre. «Sie ist rund um die Uhr da, für alle Menschen, unabhängig von Religion und Weltanschauen», heisst es in der Petition.
Auch in der kantonalen Gesetzgebung ist die Seelsorge verankert. So gebe das Solothurner Gesundheitsgesetz unheilbar kranken und sterbenden Menschen Anrecht auf ganzheitliche Betreuung, ausdrücklich auch durch Seelsorge. Spiritualität gelte zudem neben der körperlichen, psychischen und sozialen Dimension als vierte Dimension von Gesundheit.
In der Petition fordern die Landeskirchen konkret, der Kanton solle auf die geplante Streichung seines Beitrags an die Spitalseelsorge verzichten, sich weiterhin angemessen an deren Finanzierung beteiligen und die Spitalseelsorge an allen Standorten im bisherigen Umfang und in bisheriger Qualität zu erhalten.
Steigende Nachfrage
Die Solothurner Spitalseelsorge ist in vier Gesundheitseinrichtungen im Einsatz. Es sind zehn Seelsorgende mit insgesamt 660 Stellenprozenten, die diesen Dienst an 365 Tagen pro Jahr leisten. Laut Mitteilung steigt die Nachfrage nach diesen Diensten. «2025 verzeichnete die Spitalseelsorge 10’473 Kontakte zu Patientinnen und Patienten. Das sind 31 Prozent oder 2451 Kontakte mehr als 2022, bei gleichbleibenden Stellenprozenten.»
Ab 2029 gar kein Geld mehr vom Kanton
Die kantonalen Sparmassnahmen sollen nach dem Willen des Regierungsrates ab 2027 greifen. In einer zweijährigen Übergangsphase soll sich der Kanton noch an den Kosten beteiligen, allerdings in viel geringerem Ausmass als bislang. So sind im Jahr 2027 noch 200’000 Franken und im Jahr 2028 noch 100’000 Franken vorgesehen, wie aus der Botschaft und dem Entwurf des Regierungsrates zum «Globalbudget Gesundheit für die Jahre 2027 bis 2029» hervorgeht. Ab 2029 entfallen diese Übergangsbeiträge vollständig.
Das Globalbudget Gesundheit wird im November in der Sozial -und Gesundheitskommission sowie von der Finanzkommission behandelt und anschliessend in der Dezembersession vom Kantonsrat beschlossen, wie Peter Eberhard, Leiter Gesundheitsamt, auf Anfrage von kath.ch mitteilt. Der Kantonsrat tagt an drei Tagen (8., 9. und 16. Dezember).
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