Synodale Versammlung im Grossen Saal des Klosters Einsiedeln am 30. Mai 2022.
Story der Woche

Nach Ostern soll die Schweizer Kirche synodaler werden

Seit Monaten versprechen die Schweizer Bischöfe eine Synodalitätskommission. Sie soll aus bis zu 30 Menschen bestehen und einen Frauenanteil von 40 Prozent haben. Konkrete Ergebnisse lassen auf sich warten. Details soll es nach Ostern geben.

Raphael Rauch

Seit September befindet sich die Schweizer Bischofskonferenz in einer Art Schockstarre. Die Würdenträger sind vor allem mit dem Missbrauchsdossier beschäftigt. Andere Themen kommen zu kurz oder fallen ganz unter den Tisch.

Mehr Infos nach dem Weissen Sonntag

Vom synodalen Prozess etwa, der Papst Franziskus ein besonderes Anliegen ist, hört man seit Monaten nichts. Dabei gibt es eine eigene Arbeitsgruppe, die synodale Strukturen für die Schweiz entwickeln soll. Nun geben Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) bekannt: Nach dem Weissen Sonntag soll es neue Informationen geben. Konkret: Am Dienstag, 9. April, wollen SBK und RKZ über den Stand der Vorbereitung der Synodalitätskommission informieren.

Arnd Bünker
Arnd Bünker

Den bisherigen Arbeitsprozess koordiniert hat Arnd Bünker, Leiter des Schweizerischen  Pastoralsoziologischen Instituts (SPI) in St. Gallen. Zusammen mit seinem Mitarbeiter Oliver Wäckerli, Jubla-Präses Moritz Bauer, Sergio Carettoni vom Bistum Lugano, Isabel Vasquez von Migratio, Tatjana Disteli von der Aargauer Kantonalkirche, der damaligen Zürcher Synodalratspräsidentin Franziska Driessen-Reding, Marie-Andrée Beuret von der Jura-Pastoral und den Generalsekretären von RKZ und SBK, Urs Brosi und Davide Pesenti, hat Bünker in einer Arbeitsgruppe Statuten für die Synodalitätskommission entworfen. kath.ch liegt der Entwurf vor.

Urs Brosi (Mitte) ist Generalsekretär der RKZ.
Urs Brosi (Mitte) ist Generalsekretär der RKZ.

Synodalen Prozess in Schweiz gestalten

Die Synodalitätskommission sieht sich als «Organ der Schweizer Bischofskonferenz» mit dem Ziel, den synodalen Prozess auf nationaler Ebene «im Rahmen einer Erprobungsphase von drei bis maximal fünf Jahren» zu gestalten. Unter anderem gehe es darum, geeignete Formate zu entwickeln, um eine synodale «Beratung und Entscheidungsfindung zu drängenden Fragen der katholischen Kirche» zu erreichen. Die Kommission solle maximal 30 Mitglieder haben – darunter viele junge Menschen und Frauen. Die Statuten sehen einen Frauenanteil von 40 Prozent vor.

Folgende Gremien sollen bei der Rekrutierung berücksichtigt werden: Pastoralkommission der SBK, ein Mitglied der SBK, sechs diözesane Vertretungen, je eine Vertretung von COR und DOK, Nationaldirektorin Migratio, Generalsekretär SBK, Generalsekretär RKZ, Vertretungen von Verbänden, Orden und  wissenschaftlicher Theologie.

Mehrere Arbeitsgruppen

Die Mitglieder sollen durch die AG Synodalität der Pastoralkommission der SBK und später durch die Synodalitätskommission benannt und schliesslich vom Kooperationsrat von RKZ und SBK bestätigt werden. Die Kommission soll aus mehreren Arbeitsgruppen bestehen. Die Geschäftsführung der Synodalitätskommission soll im Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut angesiedelt sein.

Gruppenarbeit an der nationalen synodalen Versammlung in Einsiedeln.
Gruppenarbeit an der nationalen synodalen Versammlung in Einsiedeln.

Die Synodalitätskommission soll «mindestens viermal pro Jahr» zusammenkommen. «Neben ihren Sitzungen arbeitet sie mit den Instrumenten Synodalitätstage und Synodalitätsversammlungen», hält der Satzungsentwurf fest: «An jährlichen Synodalitätstagen von SBK, RKZ, Synodalitätskommission und Vertretungen weiterer Anspruchsgruppen wird der Verlauf der Erprobungsphase reflektiert und das weitere Vorgehen besprochen», hält der Entwurf fest.

Beratung, Unterscheidung, Entscheidungsfindung

Synodale Versammlungen auf nationaler Ebene dienten «der Beratung, Unterscheidung und Entscheidungsfindung im Bereich drängender Fragestellungen der katholischen Kirche». Die Synodalitätskommission bestimme die konkreten Themen und die Form ihrer Bearbeitung. Ergebnisse würden zu Richtungs- und Umsetzungsfragen an SBK, RKZ oder andere Adressaten weitergeleitet.

Die Synodalitätskommission solle ein fünfköpfiges Präsidium geben: «Das Präsidium besteht aus einer Präsidentin/einem Präsidenten, einer Vizepräsidentin/einem Vizepräsidenten und drei weiteren Mitgliedern. Das Präsidium konstituiert sich selbst.» Die Finanzierung würden SBK und RKZ übernehmen. Konflikte solle der Kooperationsrat lösen.

Den Entwurf, der kath.ch vorliegt, wollen die Verantwortlichen nicht kommentieren – und verweisen auf den 9. April.

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Aufgaben der Synodalitätskommission

a)            Gestaltung und Durchführung des Synodalen Prozesses auf der Ebene Gesamtschweiz im Rahmen einer Erprobungsphase von drei bis maximal fünf Jahren;

b)            Förderung des Austausches und des gegenseitigen Verstehens von Synodalität zwischen unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen in den Bistümern und Sprachräumen der katholischen Kirche und in ihrer kulturellen und postmigrantischen Vielfalt sowie durch die Rezeption des weltkirchlichen Synodenprozesses;

c)            Entwicklung und Erprobung geeigneter Formate und Wege synodaler Beratung und Entscheidungsfindung zu drängenden Fragen der katholischen Kirche;

d)            Förderung des synodalen Wachsens bei der Erneuerung der Kirche, Förderung bestehender und neuer synodaler Strukturen und Stärkung ihrer Wirksamkeit;

e)            Interdiözesane Koordination der synodalen Prozesse zur Identifikation übergreifender Themen und als Plattform des interdiözesanen Austausches über unterschiedliche synodale Arbeitsweisen und Erfahrungen;

f)             Erarbeitung von Prioritäten für die Erneuerung und Weiterentwicklung der katholischen Kirche in der Schweiz mit Empfehlungen zu möglichen Vorgehensweisen zuhanden der Beschlussfassung von SBK und RKZ;

g)            Planung und Durchführung jährlicher Synodalitätstage für SBK, RKZ sowie weitere Gremien und Gruppen zur gemeinsamen Reflexion des Standes und der Perspektiven der synodalen Erprobungsphase.

Quelle: Entwurf der Statuten für die Synodalitätskommission (rr)


Synodale Versammlung im Grossen Saal des Klosters Einsiedeln am 30. Mai 2022. | © Christian Merz
8. März 2024 | 06:00
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