Mindestlöhne sind ein probates Mittel gegen Armut
Städte dürfen Mindestlöhne festlegen: Das hat das Bundesgericht jüngst entschieden. Die Gewerkschaften und Linken sehen sich bestätigt. Andere Institutionen können das Urteil nicht nachvollziehen, weil sie unter anderem die Sozialpartnerschaft gefährdet sehen. Die Caritas Schweiz trägt den Bundesgerichtsentscheid voll mit – aus humanitären Gründen, wie sie hier in einem Gastkommentar formuliert.
Stefan Gribi*
Die Städte Zürich und Winterthur dürfen einen kommunalen Mindestlohn einführen. Dieser Entscheid des Bundesgerichts vom Mittwoch fällt in eine Zeit, in der die Debatte um Mindestlöhne in Kantonen und Gemeinden heiss geführt wird.
Voraussichtlich wird Referendum ergriffen
Der Nationalrat hat vor wenigen Tagen entschieden, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne nicht mehr erlaubt sein sollen, wenn sie höher angesetzt sind als die in Gesamtarbeitsverträgen vereinbarten Löhne. Es wird nicht das letzte Wort in dieser Frage sein: Voraussichtlich wird das Referendum ergriffen. Es dürfte also zu einer nationalen Abstimmung kommen.
Die Ausgangslage war bereits vor dem Entscheid des Bundegerichts unübersichtlich: Ausgenommen von einem allfälligen Mindestlohn-Verbot wären Lösungen, die bereits vor der Einführung einer solchen Regelung bestanden. Aktuell gibt es in den Kantonen Genf und Neuenburg Mindestlöhne, die also nicht angetastet wären. Waadt stimmt dieses Wochenende über die Einführung ab, das Wallis später in diesem Jahr.
Urteil sorgt für spürbare Entlastung
Das Bundesgerichtsurteil ist aus Sicht der Caritas zu begrüssen. Es sorgt bei Tieflohnbeziehenden, die in Zürich und Winterthur unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden, für eine dringend nötige und spürbare Entlastung. Mindestlöhne sind ein probates Mittel gegen Armut. Sie tragen massgeblich dazu bei, die Einkommenssituation von Tieflohnbeziehenden zu verbessern. Und das betrifft viele: In der Schweiz leben 357’000 Personen, die trotz Erwerbseinkommen nicht über die Runden kommen – mitbetroffen sind noch einmal so viele Kinder in diesen Familien.
Die auf hohem Niveau stagnierende Armut in der Schweiz braucht dringend politische Antworten. Kantonale und städtische Mindestlöhne sind ein Element, aber noch keine umfassende Lösung. Es braucht weitere Massnahmen. Erhöhte Prämienverbilligungen beugen der Armutsfalle der steigenden Gesundheitskosten zielgerichtet vor, und Ergänzungsleistungen könnten Familien helfen, schwierige Phasen zu meistern, ohne auf Sozialhilfe zurückgreifen zu müssen.
Familienergänzungsleistungen
Auch hier gibt es Kantone, die bereits heute mit gutem Beispiel vorangehen: Waadt, Genf, Solothurn, Tessin und Freiburg setzen Familienergänzungsleistungen erfolgreich ein. Zum Glück gibt es niemanden, der ihnen das mit Bundesrecht verbieten will. Und eigentlich wäre das Umgekehrte gefragt: Der Bund sollte den Takt bei der Armutsbekämpfung vorgeben und nicht auf einen ungerechten föderalistischen Flickenteppich setzen. Die nationale Armutsstrategie, die der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausarbeiten muss, bietet eine günstige Gelegenheit dafür.
*Stefan Gribi ist Verantwortlicher für Politische Kommunikation im Bereich Grundlagen und Politik bei der Caritas Schweiz
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