Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
International

Menschenrechtsgerichtshof erlässt Anordnung gegen Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gegen Russland eine einstweilige Anordnung zum Schutz von Zivilisten in der Ukraine erlassen. Die Ukraine hatte die Massnahme unter Verweis auf «massive Menschenrechtsverletzungen» beantragt.

Das Strassburger Gericht forderte die Regierung in Moskau auf, militärische Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte wie Wohngebäude, Schulen und Krankenhäuser zu unterlassen. Insbesondere müsse Russland die Sicherheit von medizinischen Einrichtungen, dessen Personal und von Rettungsfahrzeugen in den angegriffenen oder belagerten Gebieten garantieren.

«Reales und anhaltendes Risiko»

Die Ukraine hatte die Massnahme unter Verweis auf «massive Menschenrechtsverletzungen durch russische Truppen im Zuge der militärischen Aggression gegen ukrainisches Hoheitsgebiet» beantragt. Der Gerichtshof erklärte, angesichts des militärischen Vorgehens Russlands bestehe ein «reales und anhaltendes Risiko» schwerer Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, besonders gegen das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und inhumaner Behandlung und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Ähnliche Anordungen schon 2008

Ähnliche Anordnungen erliess der Gerichtshof gegen Russland schon im Kaukasuskrieg 2008 und bei der Besetzung der Krim 2014, aber auch gegen Aserbaidschan und die Türkei in Zusammenhang mit dem Bergkarabach-Krieg mit Armenien 2020.

Der Europarat, zu dessen Einrichtungen der Menschenrechtsgerichtshof gehört, hatte Russland vergangenen Freitag suspendiert. Russland bleibt aber bis zu einem möglichen völligen Ausschluss an die Menschenrechtskonvention und die Entscheidungen des Strassburger Gerichtshofs gebunden. (kna)


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg | © KNA
2. März 2022 | 10:42
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