Adrian Loretan
Schweiz

Menschenrechte – ein Instrument der Machtbegrenzung in der Kirche

Am 1. Oktober hält der Kirchenrechtler Adrian Loretan nach 30 Jahren als Professor an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern seine Abschiedsvorlesung. Wie das Kirchenrecht die Rechtskultur des Westens geprägt hat, ist sein Thema.

Stefan Betschon und Francesco Papagni

Wie kommt ein junger, aufgeweckter Theologiestudent dazu, sich für das Kirchenrecht zu interessieren?

Adrian Loretan: Für mich als junger Theologe war entscheidend: Wenn das Zweite Vatikanische Konzil nicht rechtlich übersetzt wird, sind die Konzilstexte Makulatur. Das Konzil redet zum Beispiel von der Gleichheit aller Gläubigen (Lumen Gentium 32), vom Diskriminierungsverbot der Geschlechter (Gaudium et Spes 29). Aber ohne rechtliche Umsetzung sind dies schöne theologische Worte. Deshalb war die Frage der Menschenrechte für mich entscheidend.

Zweites Vatikanisches Konzil - in der Konzilsaula in der Peterskirche.
Zweites Vatikanisches Konzil - in der Konzilsaula in der Peterskirche.

Würden Sie heute, wenn sie nochmals von vorne anfangen könnten, sich bei der Studienwahl gleich entscheiden?

Loretan: Die beiden Rechtswissenschaften der Kirche und des Staates bieten sehr viele Möglichkeiten für das interdisziplinäre Gespräch. So fehlt beispielsweise die rechtliche Umsetzung des Synodalen Weges auf Bistumsebene und auf weltkirchlicher Ebene. «Synodaler Weg» heisst: Wir gehen gemeinsam einen Weg. «In der Kirche gibt es keine Ungleichheit aufgrund von Rasse und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder Geschlecht,» so das Konzil (LG 32). Was bedeutet das nun rechtlich?

Wie weiter nach der Weltsynode?
Wie weiter nach der Weltsynode?

Die Kirchenkonstitution des Konzils spricht von Gläubigen. Das heisst, auf der Ebene der Taufe und des gemeinsamen Priestertums sind alle Glieder der Kirche gleich (LG 32). Das Volk geht den Weg gemeinsam mit den Bischöfen und den Priestern und den anderen Amtsträgerinnen. Es geht ums Mitreden der Gläubigen, aber auch ums Mitentscheiden. Letzteres muss nach der Bischofssynode 2024 rechtlich geklärt werden.

Das Kirchenrecht ist also entscheidend für die Zukunft der Kirche?

Loretan: Ja, es gibt auch neue rechtliche Möglichkeiten: zum Beispiel mit der jüngsten Kurienreform «Praedicate Evangelium». Die hier angewandte Trennung von Weihe und Leitung bedeutet, dass Frauen auf dieser Rechtsgrundlage in praktisch alle obersten Leitungsämter in der Kirche berufen werden können.

«Wir sind die einzige Universität in Europa, in der jede einzelne Fakultät direkt demokratisch vom Souverän legitimiert ist.»

Adrian Loretan
Adrian Loretan

Sie wurden sehr früh zum Professor berufen in Luzern. Das war damals noch keine Universität. Seither ist hier sehr viel passiert. Welche Entwicklungen haben Sie überrascht?

Loretan: Ich hatte mich damals beworben für den Lehrstuhl Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, aber dann lange nichts gehört. Zwei Jahre später hat mich ein Freund angerufen: «Übrigens, du bist heute in der Zeitung, du bekommst den Lehrstuhl.»

Ich war in Neuenburg, ich ging sofort auf den Bahnhof, habe eine Zeitung gekauft und geschaut, ob das wirklich stimmt. Das war die erste Überraschung. Und dann die zweite: Ich war kaum richtig angekommen am Lehrstuhl, da kam das Sparprogramm des Kantons «Luzern 99». Die Theologische Fakultät sollte gestrichen werden. Doch dann fand sich eine alternative Lösung: die Einbettung der Theologischen Fakultät in eine Universität. Wir haben also den Kanton Luzern veranlasst, eine Universität zu gründen. Dazu brauchte es eine Volksabstimmung. Wir sind vielleicht die einzige Universität in Europa, in der jede einzelne Fakultät direkt demokratisch vom Souverän legitimiert ist.

Hat denn das Volk etwas von dieser Theologie, die an dieser Universität gelehrt und erforscht wird?

Loretan: Für mich war nach der erfolgreichen Abstimmung zum Unigesetz klar, dass ich dem Souverän auch etwas zurückgeben möchte. Ich habe praktisch jährlich eine öffentliche Tagung organisiert. Es entwickelten sich sehr intensive menschliche Kontakte, gerade mit Kritikern. Und ich habe dieses Modell der direkten Demokratie im Staatskirchenrecht europaweit in über 50 Vorträgen vertreten, die publiziert wurden.

«Das heutige Staatskirchenrecht entspricht der demokratischen Rechtstradition des kanonischen Rechts.»

Wie ist die Beziehung zwischen Kirchenrecht und Staatskirchenrecht?

Loretan: Zwei wichtige Schweizer Kirchenrechtler waren der Ansicht, das demokratische Staatskirchenrecht widerspreche dem Kirchenrecht. Das glaube ich nicht. Denn im mittelalterlichen Kirchenrecht der Päpste heisst es: Was alle angeht, muss von allen behandelt und entschieden werden. Damit entspricht das heutige Staatskirchenrecht der demokratischen Rechtstradition des kanonischen Rechts.

Das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici, Cic) hinter roten Buchdeckeln.
Das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici, Cic) hinter roten Buchdeckeln.

Sie haben ein Buch* publiziert mit dem Titel «Der demokratische Rechtsstaat – Eine Ideengeschichte». In diesem Buch zeigen Sie, wie gross der Anteil der Theologie und insbesondere der Kanonistik gewesen ist an der europäischen Rechtsentwicklung, namentlich an der Entwicklung der Menschenrechte. Das ist ein Gebiet, das Spezialisten kennen, aber es gibt oft Widerstände, dieses Thema überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

Loretan: Ich bin froh, dass Sie das ansprechen. In meinem Buch über den demokratischen Rechtsstaat werden eine Denkgeschichte und eine Institutionengeschichte miteinander verzahnt. Es war das mittelalterliche Papsttum, das die Demokratietheorie prägte. Deshalb war die Rechtsentwicklung der Kirche für das Reich und für die späteren Nationalstaaten ein rechtliches Vorbild.

Diese Marienstatue aus dem Spätmittelalter steht in der Kirche St. Maria Königin in Windisch
Diese Marienstatue aus dem Spätmittelalter steht in der Kirche St. Maria Königin in Windisch

Das kirchliche Recht war ein Modernisierungsfaktor der mittelalterlich-feudalen Gesellschaft, so Jürgen Habermas. Diese Modernisierung der Rechtsentwicklung sieht man etwa bei den demokratisch organisierten Städten und Universitäten des Mittelalters. Die Kirche ist nicht nur hierarchisch. Die juristische Person des kanonischen Rechts kann sich demokratisch organisieren.

Wie soll das gehen?

Loretan: Wir müssen uns erst einmal einen breiteren Horizont schaffen, indem wir die Rechtsgeschichte der Alten Kirche und dann des Mittelalters zur Kenntnis nehmen. Habermas hat ja zu Recht gesagt, die mittelalterliche Rechtswissenschaft der Kirche entwickle zentrale Begriffe der Moderne: etwa das moderne Rechtssubjekt, den Träger der Menschenrechte. Dabei spielt diese Rechtswissenschaft sogar die entscheidende Rolle.

Arbeitssklaven auf einer indischen Müllhalde
Arbeitssklaven auf einer indischen Müllhalde

Ein Sklave kann im römischen Reich keine Beamtenstelle haben. Im kanonischen Recht kann ein Sklave Papst werden. Der biblische Gleichheitsgedanke (Gal 3,28) wird rechtlich schon in der Benediktsregel umgesetzt. Aber die Bischöfe werden dann ab 380 Beamte im römischen Reich und passen sich an die neue Rechtsordnung an. Nach römischem Recht können Beamte nur Männer sein. Deshalb werden die Frauen aus vielen leitenden Kirchenämtern verdrängt, die sich in der Zeit vor der imperialen Staatskirche nachweisen lassen.

Gab es Diakoninnen?

Loretan: Diakoninnen gab es bis ins 11. Jahrhundert, keine Frage. Und wahrscheinlich sogar noch darüber hinaus.

«Diakoninnen gab es bis ins 11. Jahrhundert. Und sogar noch darüber hinaus»

Kommen wir in die Gegenwart. Der Aufbruch des Zweiten Vatikanums hat mindestens eine ganze Generation von Gläubigen, auch von Theologen und Theologinnen bewegt. Wie würde Ihre Bilanz heute ausfallen?

Loretan: Beim Zweiten Vatikanum kann man mit Fug und Recht von einem Aufbruch sprechen. Paul VI., der letzte Kirchenrechtler vor dem jetzigen Papst, hat die rechtliche Umsetzung des Konzils versucht. Er verstand es als Konzilsauftrag, ein Grundgesetz mit einem Menschenrechtskatalog zu schreiben. Denn Machtbegrenzung durch Menschenrechte in der Kirche war eine Forderung der ersten Bischofssynode von 1967.

Bartolomè de las Casas, Spanischer Dominikaner und Indianermissionar
Bartolomè de las Casas, Spanischer Dominikaner und Indianermissionar

Das Zweite Vatikanum beendet lehramtlich die abwertende Haltung gegenüber dem modernen Verfassungsstaat mit der Konzilserklärung zur Religionsfreiheit Dignitatis humanae. Man nimmt dieses säkulare rechtliche Argumentieren mit individuellen Menschenrechten im Rechtsstaat auf. Einige Bischöfe denken noch, das gelte nur für den Staat, das habe mit der Kirche nichts zu tun. Sie kennen die eigene demokratische Rechtstradition, die die Menschenrechte schon im 16. Jahrhundert postulierte, nicht. Es war ein Missionsbischof, Bartolomé de Las Casas, der die Menschenrechte der Indigenen im 16. Jahrhundert einforderte.

Der Verfassungsentwurf landete in der Schublade. Wird dieser in dieser Schublade bleiben?

Loretan: Er müsste noch promulgiert, das heisst, in Kraft gesetzt, werden. Aber bisher hat kein Papst den Mut dafür gehabt. Es ist irgendwo versandet in Rom; wo genau, entzieht sich meiner Kenntnis.

Was liegt Ihnen mehr: Das Kirchenrecht oder das Staatskirchenrecht?

Loretan: Man muss die beiden Rechtsbereiche zusammendenken. Und das entspricht der Rechtstradition der Alten Kirche. Die hierarchische Tradition der Bischöfe und die synodaldemokratische Rechtstradition gehören in der Alten Kirche zusammen. Alle Neuerungen des Konzils konnten sich auf theologische Traditionen berufen, in der Liturgie zum Beispiel auf die Liturgietradition.

Die Schweizer Bischöfe beim Einzug in die Klosterkirche Einsiedeln zur Liturgie.
Die Schweizer Bischöfe beim Einzug in die Klosterkirche Einsiedeln zur Liturgie.

Deswegen ist mir das so wichtig zu zeigen, dass wir eine theologisch begründete Rechtstradition der Kirche besitzen, die Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Demokratie entwickelte, um auch die heutigen Probleme aufarbeiten zu können. Dazu gehört z.B. die sexualisierte Gewalt von Amtsträgern. Ohne strukturelle Veränderungen werden wir die Rechte der Betroffenen nicht wirklich schützen können.

«Es gab eine Rechtsgeschichte des Missbrauchs.»

Jetzt sind wir bei der Kirche, wie sie heute ist. Die Kirche steckt in einer schweren Krise. Meine letzten zwei Fragen tue ich zusammen zu einer einzigen: Inwieweit wurde diese Krise mitverursacht durch ein Kirchenrecht? Und inwieweit könnten kirchenrechtliche Veränderungen dazu beitragen, diese Krise zu überwinden?

Loretan: Ja, es wurde mitverursacht durch ein Kirchenrecht nach Vaticanum I, dass die Macht der Hierarchie einseitig betonte. Es gab keine Gewaltenteilung mehr. Es gab eine Rechtsgeschichte des Missbrauchs, um die die Kirche in ihren Rechtstexten wusste. Auch der grosse Kirchenlehrer Augustinus (354-430) sprach von «Machthungrigen und Lüstlingen auf allen Rängen der katholischen Kirche» (de civitate Dei, XI,1). Der Gesetzgeber sandte seine Gesetze gegen die sexualisierte Gewalt von Amtsträgern nur an die Bischöfe.

Figur des Heiligen Augustinus vor dem Eingang des Päpstlichen Patristischen Instituts Augustinianum, am 16. November 2021 in Rom (Italien).
Figur des Heiligen Augustinus vor dem Eingang des Päpstlichen Patristischen Instituts Augustinianum, am 16. November 2021 in Rom (Italien).

Es gab keine öffentliche Diskussion. Schon das ist natürlich ein Missstand. Recht muss für alle gelten und allen bekannt sein. Es braucht Menschenrechte in der Kirche, um dem Machtmissbrauch begegnen zu können. Ich habe diesen Ball aufgenommen, aber der Anstoss kam von den Bischöfen selbst, die auf der ersten Bischofssynode 1967 von Menschenrechten in der Kirche gegen den Machtmissbrauch der Amtsträger gesprochen haben. Und sexualisierte Gewalt ist eine Folge des Machtmissbrauchs.

Was werden Sie nach Ihrer Emeritierung tun?

Loretan: Als Privatgelehrter geht das Gespräch mit Kolleginnen und Autoren anderer Disziplinen weiter. Ich beginne damit am 1. Oktober in meiner Antrittsvorlesung für die Emeritierung, die auch Abschiedsvorlesung von der Uni genannt wird.

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* Loretan, Adrian: Der demokratische Rechtsstaat – Eine Ideengeschichte. Ein Beitrag zur Rechtskultur des Westens und der Westkirche. Theologischer Verlag Zürich., 2025. Abschiedsvorlesung: Infos und Anmeldung hier.


Adrian Loretan | © Philipp Schmidli
21. September 2025 | 17:01
Lesezeit : ca. 6  Min.
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