Eine Moschee
Schweiz

Luzern: Religionslehrer wegen Islamkritik von Kirchgemeinde entlassen

Luzern, 7.6.15 (kath.ch) Offenbar kommt es in Luzern wegen Islam-kritischen Ausführungen eines Religionslehrers zu einem Gerichtsfall. Die Katholische Kirchgemeinde Luzern entlässt einen Religionslehrer, weil er im Unterricht den Islam angeblich zu kritisch beleuchtet habe. Dieser hat nun beim Luzerner Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht, schreibt die «Zentralschweiz am Sonntag» (7. Juni). Am Sonntag konnten die beiden Parteien für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.

Innerhalb der Kirchgemeinde Luzern ist Jürgen Rotner Rektor für Religionsunterricht und Gemeindekatechese. In dieser Funktion unterrichte er gemäss der Zeitung Eltern von Schülern, dass Thomas Bannwart (62), Religionslehrer an der Oberstufe, auf Ende des Schuljahres «per sofort freigestellt» sei. Rotner berief sich auf längere Auseinandersetzungen über «Vorkommnisse, welche die Vertrauensgrundlage untergraben haben».

Gegenüber der Zeitung erklärte Rotner, er könne zu einem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen. Die gewählte Formulierung lasse Raum zu Spekulationen frei. Ob er die Eltern in diesem Sinne nachinformieren wolle, habe er offen gelassen: «Das müssen wir intern besprechen.»

«Entspricht nicht» ökumenischem Religionsunterricht

Der Zeitung liegt ein Brief aus dem Jahr 2014 vor, den ein «Heranwachsender islamischen Glaubens» 2014 an den Leiter eines Stadtluzerner Schulhauses schrieb. Darin steht unter anderem: «Schon als wir das Thema über das Judentum und das Christentum durchnahmen, erwähnte Herr Bannwart immer wieder den Islam, aber immer verband er es mit dem Bösen und Schlechten.»

Zwischen dem Vertreter der Kirchgemeinde und dem Lehrer sei es in der Folge zu einem regen schriftlichen und mündlichen Austausch gekommen. In einem Schreiben vom 3. Juli 2014 hielt Rotner, fest: «Die unverhältnismässig negativ-kritische Art, den Islam zu behandeln, von Thomas Bannwart widerspricht dem geltenden ökumenischen Religionsunterricht für die Sekstufe I., wo es zum interreligiösen Dialog heisst: Im ökumenischen Religionsunterricht wird der interreligiöse Dialog ermöglicht». Durch Kenntnisse und das Erleben kultureller Vielfalt werde im ökumenischen Religionsunterricht die Verständigung für ein friedliches und gewaltfreies Zusammenleben grundgelegt, heisse es in der kirchlichen Richtlinie weiter.

Bannwart: Vorwürfe «nie geprüft»

Bannwart habe in der Folge eine Vereinbarung unterschrieben und sich verpflichtet, den Islam-Unterricht «im Sinne der Katholischen Kirchgemeinde Luzern anzupassen», so die Zeitung. Bei Nichteinhalten dieser sogenannten Selbstverpflichtung habe Rotner mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht.

Gegenüber der Zeitung erklärte Bannwart: «Bei der Katholischen Kirchgemeinde sind die falschen Leute am Werk. Die erhobenen Vorwürfe wurden nie geprüft. Sie konnten nie bewiesen oder schriftlich klar greifbar gemacht werden.» Es sei von allem Anfang an Unterstellungen geblieben, «die ich nie akzeptierte». Bannwart hat einen Anwalt eingeschaltet. Dieser reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. (gs)

Eine Moschee | © Georges Scherrer
7. Juni 2015 | 12:13
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