Love-Life-Kampagne: Beschwerdeführer holen Gutachten ein

Winterthur ZH, 18.12.14 (Kipa) Die Beschwerdeführer gegen die «Love-Life-Kampagne» des Bundes haben am 15. Dezember beim Bundesverwaltungsgericht eine Antwort auf die Stellungnahme des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eingereicht. Gestützt auf Expertengutachten weise eine Rechtsschrift nach, dass die freizügigen Bilder der Kampagne die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen negativ beeinträchtigen könnten. Dies teilt die «Stiftung Zukunft Schweiz», welche die minderjährigen Beschwerdeführer vertritt, am Donnerstag, 18. Dezember, mit.

In einem Gutachten äussert sich Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin in Österreich, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Laut Spaemann haben Kinder und Jugendliche «keinen internen Zugang zur Sexualität als eigenständige Realität». Daher seien die leidenschaftlichen sexuellen Darstellungen auf den Plakaten für Kinder «absolut irritierend».

Gemäss einem weiteren Gutachten von Tabea Freitag, psychologische Psychotherapeutin in Deutschland und Fachfrau für Prävention von Internet-Pornografiekonsum, können verschiedene neurobiologische Prozesse den Effekt von Sexbildern verstärken, indem etwa die Selbstkontrolle Jugendlicher vermindert und deren Bedürfnisaufschub und Gefühlsregulation beeinträchtigt werde.

Manipulationsversuch

Für die Stiftung Zukunft Schweiz ist es aufgrund dieser Gutachten «umso anstössiger, dass eine Bundesbehörde bei einer Präventionskampagne das gesamte Wissen um die psychologische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schlichtweg missachtet». Die Stiftung unterstellt, dass «gewisse Kreise» innerhalb des BAG die sexuelle Entwicklung von Minderjährigen «aus ideologischen Gründen absichtlich zu manipulieren versuchen». Konkret seien damit die beim BAG für Prävention zuständigen Stellen sowie deren Partner, die Aids-Hilfe Schweiz und die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz gemeint, wie Dominik Lusser von der Stiftung Zukunft Schweiz auf Anfrage der Presseagentur Kipa erläuterte. Seiner Ansicht nach missbrauchen diese seit Jahren das Anliegen der Prävention, «um die Gesellschaft zu sexualisieren», indem sie ein «weitgehend auf Lustbefriedigung reduziertes Bild menschlicher Sexualität» propagieren.

Das BAG war im August auf das Gesuch von 35 Minderjährigen, die Love-Life-Kampagne zu stoppen, nicht eingegangen. Letztere reichten daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses entschied sich im Oktober in einer Zwischenverfügung gegen den Stopp der Kampagne mit der Begründung, dass die Gefährdung der Kampagne nur hypothetisch sei. Das definitive Urteil steht noch aus.

Die Stiftung «Zukunft Schweiz» setzt sich nach eigenen Angaben «für zukunftstragende Werte, eine Aufwertung der Familie und gegen die schleichende Einführung der Scharia» ein. (kipa/com/arch/sy/rp)

18. Dezember 2014 | 12:58
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