Turm der Kirche St. Anna in Menziken AG.
Schweiz

Landeskirche lässt Kirchenpflege Menziken-Reinach untersuchen

Im November ist eine Versammlung der krisengeschüttelten Kirchgemeinde Menziken-Reinach aus dem Ruder gelaufen. Nun ordnet die Aargauer Landeskirche eine Untersuchung an – durch einen externen Rechtsanwalt.

Barbara Ludwig

Verbale Auseinandersetzungen, Buhrufe, Votanten, die nicht zu Wort kamen. Es waren unschöne Szenen, die sich an der Versammlung der Kirchgemeinde Menziken-Reinach AG am 18. November 2025 abgespielt haben sollen. Nun reagiert die Landeskirche, wie die «Aargauer Zeitung» am Mittwoch berichtet.

«Der Kirchenrat hat bereits im Dezember entschieden, dass wegen der Kirchengemeindeversammlung vom 18. November eine Untersuchung eingeleitet wird», so David Reichart, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau, gegenüber dem Blatt. Der Kirchenrat, also die Exekutive der Landeskirche, habe einige Beschwerden formeller und informeller Natur erhalten.

Entbindung vom Amtsgeheimnis

Die Untersuchung durch einen externen Anwalt wird demnach Ende Januar starten. Sämtliche bei der Landeskirche eingegangenen Berichte und Beschwerden würden diesem Anwalt übergeben. Laut Reichart werden für die Untersuchung die Mitglieder der Kirchenpflege und weitere gewählte Personen vom Amtsgeheimnis entbunden. Diese müssten ihrerseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amtsgeheimnis entbinden.

Die Kirchenpflege habe ihre Zustimmung zur Untersuchung gegeben, so der Generalsekretär. Dies ist nötig, weil Kirchgemeinden eigenständige Körperschaften sind und der Kirchenrat nur in einem begrenzten Rahmen eingreifen kann.

Wurden demokratische Rechte verletzt?

Bei der Untersuchung gehe es «unter anderem um die Frage, ob bei der Versammlung die demokratischen Rechte der Teilnehmenden verletzt wurden», erklärt Reichart in der Zeitung. So stünden Vorwürfe im Raum, dass Anträge nicht behandelt und Fragen nicht beantwortet wurden.

Wer zahlt Kosten für annullierten Wahltermin?

Zudem müsse die Untersuchung auch klären, wer die Kosten für den annullierten Wahltermin vom 31. August tragen muss. Ende August führte die aargauische Kirchgemeinde Menziken-Reinach Wahlen für die Kirchenpflege durch – trotz vorheriger Annullierung des Wahltermins durch den Kirchenrat der Landeskirche. Aus Sicht der Landeskirche hatte der Kirchenpflegepräsident Martin Sigg den Wahltermin «eigenmächtig» festgelegt.

Die Landeskirche setzte deshalb einen Sachwalter zur Durchführung der Kirchenpflegewahlen ein und Sigg wurde disziplinarisch ermahnt. Unterdessen haben die Kirchenpflegewahlen stattgefunden. Die auf zehn Mitglieder aufgestockte Kirchenpflege ist seit Sonntag komplett.

Ausserordentliche Versammlung im März

Aufgrund von Rücktritten in der Finanzkommission steht am 10. März eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammmlung an, an der Ersatzwahlen für die Finanzkommission stattfinden. Angesichts der aktuellen Lage sei noch offen, ob die Kirchenpflege diese Versammlung selbst durchführen kann, schreibt die Zeitung.

«Es ist unklar, ob die Untersuchung dann abgeschlossen ist und welche Ergebnisse vorliegen», sagt Reichart. Je nach Ausgang sind verschiedene Konsequenzen möglich: Etwa Disziplinarmassnahmen gegen einzelne Mitglieder der Kirchenpflege, ein teilweiser oder vollständiger Entzug der Selbstverwaltung.

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Turm der Kirche St. Anna in Menziken AG. | © zVg
14. Januar 2026 | 15:00
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