Kommunikative Bauchlandung: Schweiz erfährt über Umwege von päpstlicher Zustimmung
Durch Zufall erfährt die Schweiz: Der Papst stimmt der Einrichtung eines nationalen Kirchenstrafgerichts zu. Die Meldung, er habe auch die Öffnung der Nuntiaturarchive in Bern veranlasst, beruht auf einem Missverständnis. Die mäandernde Kommunikation der SBK bringt die Bischöfe um eine Erfolgsmeldung.
Annalena Müller
Wohl mehr zufällig als geplant laufen Felix Gmür und Joseph Maria Bonnemain dem SRF- Korrespondenten Peter Voegeli am Mittwoch in Rom vors Mikrofon. Voegeli befragt die beiden Bischöfe zum Treffen mit dem Papst. Felix Gmür, Chef der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), bestätigt dem Reporter: Der Papst hat der Einrichtung eines nationalen Kirchenstrafgerichts zugestimmt.
Diese Information ist für die von der Missbrauchskrise gebeutelte Schweizer Kirche wichtig. Aber sie wird nicht offiziell kommuniziert. Stattdessen folgt ein Tag des Wartens und der Frage: Hat der Papst oder hat er nicht?
Kommunikation der SBK
Die SBK ist für die offizielle Kommunikation zuständig. Am Mittwochnachmittag veröffentlicht diese eine Medienmitteilung. Dort heisst es: Gmür und Bonnemain hätten Papst Franziskus und seine Mitarbeiter getroffen und Gespräche, «insbesondere über die Errichtung eines nationalen Straf- und Disziplinargerichts, die Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen sowie den Zugang zu den kirchlichen Archiven» geführt.
Nichts deutet darauf hin, dass Entscheidungen gefällt oder Zusagen gemacht wurden. Dass die Gespräche im Vatikan durchaus Resultate hervorbrachten, hörte man am Donnerstagmorgen auf SRF2 «Kultur-Aktualität».
Nichts oder alles?
Dort schlug das Pendel in die andere Richtung: Aus den vermeintlich unverbindlichen Gesprächen wurde ein Erdrutschsieg der Schweizer Reformanliegen. Kirchengericht: ja und Zugang zu den begehrten Nuntiatur-Archiven für die Forschenden der Universität Zürich: obendrein.
Was stimmt? Um das herauszufinden, fragt kath.ch in Freiburg bei der SBK und in Solothurn bei Bischof Gmür nach. Anruf in Freiburg. Frage: «Hat der Papst dem Kirchengericht zugestimmt?». Antwort: «Dazu kann ich nichts sagen, das muss ich zunächst intern abklären.»
Die Antwort kommt am Freitagvormittag in Form eines Interviews: Ja, der Papst hat dem Gericht zugestimmt. Nein, die Nuntiaturarchive unterliegen internationalem Recht wie andere Botschaftsarchive auch und der Papst mische sich da nicht ein.
Unklare Medienstrategie
Warum aber stand das nicht in der Medienmitteilung der SBK, der diese Kommunikation eigentlich obliegt? Diese Nachricht, dass der Papst dem Strafgericht zugestimmt hat, ist wichtig für die Schweizer Kirche, die verlorenes Vertrauen zurückgewinnen muss. Für die ramponierte Reputation der Bischöfe ist sie sogar essentiell. Dass die SBK also nicht offensiv kommuniziert, ist kaum nachzuvollziehen.
kath.ch fragt nochmals schriftlich in Freiburg nach: «Die Information zum Straf- und Disziplinargericht sind Big News, welche einen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Kirche tragen. Was war die Motivation, diese Information nicht offensiv zu kommunizieren? Was ist die Medienstrategie der SBK?»
Bis Redaktionsschluss blieben die Fragen unbeantwortet. Update folgt…
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