Unheimliche Schattengestalt mit Kruzifix in einer Kirche.
Schweiz

Kirchgemeinden: Kanton Zürich empfiehlt Verbesserungen bei Personalführung

Seit der Publikation der Pilotstudie zum Missbrauch arbeiten Kanton und Kirche in Zürich bei der Prävention eng zusammen. Eine Umfrage des Kantons hat nun Verbesserungspotential bei der Personalführung aufzeigt. 35 Prozent der Befragten wissen nicht, welche Tätigkeiten risikoanfällig sind.

Im September 2023 wurde die historische Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz publiziert. Seither haben Staat und Kirche im Kanton Zürich verschiedene Massnahmen zur Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch ergriffen. Unter anderem wurde eine Eignungsabklärung für Priester und andere Seelsorgende ausgearbeitet, die auch schweizweit Eingang in den Massnahmenkatalog gegen Missbrauch gefunden hat.

Umgang mit Personalrecht prüfen

Eine weitere Massnahme betraf die Klärung personalrechtlicher Fragen, wie der Kanton Zürich am Montag mitteilte. Um Missbrauch vorzubeugen, soll sichergestellt sein, dass das Personalrecht richtig angewandt wird und die für die Anstellung verantwortlichen Behörden ihre Führungsrolle richtig wahrnehmen. Das statistische Amt des Kantons hat deshalb eine Umfrage bei den katholischen Kirchgemeinden des Kantons durchgeführt.

«Grösstenteils gute Arbeit»

Über deren Ergebnisse zeigte sich die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr in der Mitteilung erfreut. Sie zeigten, dass die katholischen Kirchgemeinden bezüglich Personalführung «grösstenteils gute Arbeit leisten – sie müssen sich gleichzeitig in gewissen Bereichen verbessern».

Die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr.
Die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr.

In der Befragung zeigten sich 73 Prozent der Kirchenpflegen zufrieden oder sehr zufrieden mit der Unterstützung und Aufsichtstätigkeit durch die Römisch-katholische Körperschaft, also die Kantonalkirche. Bei der Führung der Personaldossiers offenbarte sich jedoch eine «gewisse Unsicherheit», heisst es in der Mitteilung weiter.

Kirchenpflegen sollen an Fördergesprächen teilnehmen

58 Prozent der Mitarbeitenden in den Pfarreien fühlten sich in diesem Bereich sicher, bei den Gemeindemitarbeitenden seien es 60 Prozent. Die meisten Kirchenpflegen erhalten laut der Befragung innert nützlicher Frist Zugriff auf das Personaldossier der Mitarbeitenden der Pfarreien (87 Prozent) und der Gemeindemitarbeitenden (86 Prozent).

Während in 87 Prozent der Kirchgemeinden bisher niemand aus der Kirchenpflege am Fördergespräch des Pfarrers oder der pfarreiverantwortlichen Person teilgenommen hat, würde dies etwas mehr als der Hälfte (57 Prozent) begrüssen.

Wissenslücken bei risikoanfälligen Aufgaben

Die Befragung betraf auch den sogenannten Verhaltenskodex zum Umgang mit Macht, den das Bistum Chur vor rund zwei Jahren veröffentlichte. Hier zeigten bei einem nicht geringen Teil der Befragten Wissenslücken. Auf die Frage, ob den Mitarbeitenden Abläufe, Tätigkeiten oder Aufgaben bekannt seien, die als risikoanfällig für möglichen Missbrauch im Sinne des Verhaltenskodex erachtet werden, antworteten 65 Prozent mit «Ja».

Der Verhaltenskodex des Bistums Chur.
Der Verhaltenskodex des Bistums Chur.

Auffallend hoch sei mit 35 Prozent der Anteil derjenigen, die diese Frage nicht beantworten konnten oder das Feld nicht beantworteten. Als risikoanfällig gelten etwa Religionsunterricht und Katechese, Jugend- und Firmlager, die Arbeit mit Ministrantinnen und Ministranten, aber auch die Seelsorge und Einzelgespräche.

Unterzeichnung in 35 Prozent der Kirchgemeinden zwingend

Auf den Verhaltenskodex werden in 82 Prozent der Kirchgemeinden alle Mitarbeitenden hingewiesen, in 35 Prozent muss er zudem von allen unterzeichnet werden, wie die Befragung weiter zeigte. Ausserdem haben 72 Prozent der Kirchgemeinden angegeben, dass alle seelsorgerisch tätigen Gemeindemitarbeitenden die kantonale Schulung besucht haben. Bei den nicht seelsorgerisch tätigen Mitarbeitenden liegt dieser Anteil mit 60 Prozent etwas tiefer.

Kanton empfiehlt transparentere Rekrutierung

Auf der Grundlage der Umfrage empfiehlt die Direktion der Justiz und des Innern eine bessere Unterstützung der Kirchgemeinden in der Personalführung. Mit obligatorischen Schulungen zur Anstellungsordnung soll Wissen über die Aktenführung vermittelt werden und bezüglich risikoanfälliger Abläufe, Tätigkeiten oder Aufgaben sensibilisiert werden.

Um mehr Transparenz bei der Personalrekrutierung zu schaffen, sollen Personaldossiers im Generalvikariat den Anstellungsbehörden – dies sind meist die Kirchgemeinden – jederzeit zugänglich gemacht werden. Pastorale Mitarbeitendenbeurteilungen sollen in Anwesenheit von mindestens einem Kirchenpflegemitglied geführt werden, lautet eine weitere Empfehlung.

Kirche will in Schulung und Begleitung investieren

Raphael Meyer ist Synodalratspräsident der Römisch-katholischen Körperschaft. Er versichert gemäss Mitteilung, man werde noch stärker in Schulung und Begleitung investieren, «weil gerade auch neue Kirchenpflegen immer komplexere Herausforderungen zu bewältigen haben».

Raphael Meyer, Zürcher Synodalratspräsident, 2025
Raphael Meyer, Zürcher Synodalratspräsident, 2025

Und er kündigt an: «Im Rahmen einer breiten Analyse all unserer Rechtsgrundlagen loten wir alle Möglichkeiten für eine klare Transparenz aus, damit die Anstellungsbehörden in den Kirchgemeinden ihre Verantwortung auch wahrnehmen können.» (bal)

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Unheimliche Schattengestalt mit Kruzifix in einer Kirche. | © KNA
25. Februar 2025 | 12:00
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