Kirchenvertreter sehen Initiative als Angriff auf Menschenrechte

Zürich, 7.10.18 (kath.ch) Mit der Selbstbestimmungsinitiative will die SVP das Schweizer Verfassungsrecht über das Völkerrecht stellen. Kirchliche Kreise wehren sich: Sie sehen in der Initiative einen Angriff auf die Menschenrechtskonvention.

Andreas Bättig

Der Abstimmungskampf um die SVP-In­itiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ist lanciert: Diese Woche präsentierte die Schweizerische Volkspartei ihre Argumente für die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative, die am 25. November vors Volk kommt. Sie ermögliche es, die «verfassungswidrige, illegitime und kalte Entmachtung» der Stimmbürger rückgängig zu machen, sagte der Zürcher Nationalrat Hans-Ueli Vogt.

Die SVP will, dass das Schweizer Verfassungsrecht gegenüber dem Völkerrecht generell Vorrang hat. Zudem sollen die Behörden verpflichtet werden, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen.

«Gigantischer Rückschritt»

Damit steht die Partei alleine da. Bundesrat wie Parlament lehnen die Initiative ab. Ebenso eine breite «Allianz der Zivilgesellschaft» aus über hundert Organisationen. Die Selbstbestimmungsinitiative sei in Wahrheit eine Selbstbeschneidungsinitiative, argumentieren sie.

Auch kirchliche Organisationen stellen sich gegen die Initiative. «Klagen gegen Verletzungen von Grundrechten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würden damit wirkungslos», sagt Dorothea Forster, Präsidentin der evangelischen Frauen Schweiz. «Diese Beschneidung der Rechte betrifft häufig Frauen.»

Klar positioniert sich auch der reformierte Pfarrer am Zürcher Neumünster, Res Peter: «Die Initiative ist ein gigantischer und theologisch hochgefährlicher Rückschritt.» Sie gaukle vor, dass die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der wichtigste Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz sei. «In Tat und Wahrheit nimmt gerade sie der einzelnen Person das Recht weg, sich gegen das Kollektiv zu wehren», sagt Peter gegenüber den Reformierten Medien. Denn die Initiative wolle, dass die Mehrheit immer und abschliessend bestimmt.

Menschenrechtskonvention in Gefahr

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat sich ebenfalls dem Gegenkomitee angeschlossen. Würde die Initiative angenommen, müsste laut SFH nicht nur die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) neu ausgehandelt oder gar gekündigt werden, sondern auch die Genfer Flüchtlingskonvention, die Kinderrechtskonvention oder die Antifolterkonven­tion.

«Die EMRK ist eine notwendige Rückversicherung für den Schutz vor Folter, Sklaverei, Zwangsarbeit und Diskriminierung», schreibt die SFH in einer Stellungnahme. Sie garantiere fundamentale Rechte wie das Recht auf Leben oder auf freie Meinungsäusserung.

SEK bietet Entscheidungshilfen

Keine klare Position bezieht der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK). Er publizierte jedoch drei Botschaften, die als Entscheidungshilfen dienen sollen. In der Allianz sind auch Caritas Schweiz, Fastenopfer und der Schweizerische Katholische Frauenbund vertreten. (ref.ch/bref/ms)

 

7. Oktober 2018 | 06:52
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