Kirchenbund plädiert für Religionsartikel in Bundesverfassung
Herisau AR, 13.6.10 (Kipa) Für einen Religionsartikel in der Bundesverfassung hat sich am Sonntag, 13. Juni, der Präsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), Thomas Wipf ausgesprochen. Das Verhältnis zwischen dem religiös neutralen Staat und den Religionsgemeinschaften bedürfe einer «zeitgemässen Regelung auf Bundesstufe», so Wipfs Forderung vor der SEK-Abgeordnetenversammlung (Parlament) in Herisau.
Die Annahme der Minarettinitiative durch das Schweizer Volk im letzten Jahr habe der Diskussion neue Aktualität verliehen, schreibt der Kirchenbund in einer Medienmitteilung. Er befürwortet laut Wipf die religiöse Neutralität des Staates «welche dem Umstand Rechnung trägt, dass die Schweiz auf einem christlich-jüdischen und humanistischen Erbe beruht».
Nach SEK-Ansicht gehört es zu den Aufgaben eines Staates, die Achtung und das Verständnis unter den verschiedenen Religionen zu fördern. Diese Aufgabe solle ihm in der Bundesverfassung zugewiesen werden. Bei seinem Handeln solle der Bund den Anliegen der Religionsgemeinschaften Rechnung tragen und sie in ihrem gesellschaftlichen Handeln unterstützen können. Die Kantone sollten schliesslich den Religionsgemeinschaften weiterhin eine besondere rechtliche Stellung zuerkennen dürfen.
Bereits mehrfach hatte sich der Kirchenbund für einen Religionsartikel in der Bundesverfassung ausgesprochen. 2000 hatte er eine Expertengruppe eingesetzt, die 2002 ihren Bericht mit konkreten Formulierungsvorschlägen in mehreren Varianten vorgestellt hatte. Wipf kündigte laut Mitteilung an, dass der SEK seine Vorstellungen aktiv in die Diskussion einbringen werde.
Hinweis: www.sek.ch
(kipa/com/archiv/ak)



