Kirche begrüsst Abschaffung der Todesstrafe in Simbabwe
Die bischöfliche Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (»Iustitia et Pax») hat die Abschaffung der Todesstrafe in Simbabwe als wichtigen Schritt für gut befunden. Diese Entscheidung resultierte aus der Zusammenarbeit zwischen Kirche, Regierung und Zivilgesellschaft.
Die Kommission fordert nun auch bessere Haftbedingungen für Langzeit-Inhaftierte. Dies geht aus einer Mitteilung hervor, die dem vatikanischen Missionspressedienst «Fides» (Mittwoch) vorlag. «Wir erkennen an, dass die Abschaffung der Todesstrafe kein Selbstzweck ist, sondern ein Mittel zum Zweck: die Förderung einer Kultur des Lebens, der Würde und des Respekts für alle Menschen», erklärte die Kommission. Sie betont, dass auch die Lebensbedingungen in den Gefängnissen verbessert werden müssen.
Ende 2023 noch 60 Personen in der Todeszelle
Ende 2024 unterzeichnete Präsident Emmerson Mnangagwa das vom Parlament beschlossene Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe. Die letzte Hinrichtung in Simbabwe fand 2005 statt. Ende 2023 sassen laut Menschenrechtlern noch etwa 60 Menschen in der Todeszelle. Ihre Strafen wurden in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.
Die bischöfliche Kommission empfiehlt zudem zusätzliche Rehabilitationsprogramme für Gefangene, ehemalige Todeskandidaten und entlassene Häftlinge.
Auch die Familien der Opfer von Gewaltverbrechen sollen durch eine Zusammenarbeit von Regierung, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt werden. Darüber hinaus fordert die Kommission in ihrer aktuellen Mitteilung Massnahmen zur Verhinderung aussergerichtlicher Tötungen, die in Simbabwe «nach wie vor Anlass zu grosser Sorge geben». (kap)
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