Das Urteil des Richters
Schweiz

Keine religiösen Symbole mehr auf den Basler Richterbänken

Basel, 24.5.18 (kath.ch) Mit einer Änderung seiner Personalordnung sorgt der Gerichtsrat von Basel-Stadt für Diskussionen: Richterinnen und Richter, Gerichtsschreiber und Volontäre dürfen im Gerichtssaal keine religiösen Symbole mehr tragen.

Die ganze Debatte ins Rollen gebracht hat die Stellenbewerbung einer Frau, die auf ihrem Bild in den Bewerbungsunterlagen mit einem Kopftuch abgebildet war. Wie die Schweizerische Depeschenagentur am Dienstag bekannt gab, wurde nun das Personalreglement der Gerichte in Basel-Stadt angepasst.

Neutralität nicht mehr gewährleistet

Gerichte seien zu Unabhängigkeit und religiöser Neutralität verpflichtet. Würden aber Mitarbeiter der Gerichte mit religiösen Symbolen – genannt werden auch die jüdische Kippa, ein Turban oder das Tragen eines Kreuzes – in richterlichen Funktionen amten, könnte der Anschein erweckt werden, dass diese Neutralität nicht gewährleistet sei.

Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind die jeweiligen Prozessparteien, Anklage und Verteidigung und deren Vertretungen, allfällige Dolmetscher, Gutachter sowie Zeuginnen und Zeugen in einem Gerichtsverfahren. Die Regelung soll in diesem Sommer in Kraft treten.

Mitarbeitende müssen Einschränkungen hinnehmen

Der neuen Regelung sei eine klare Einschränkung der Religionsfreiheit der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zitiert die «Basler Zeitung» am Donnerstag Stephan Wullschleger, Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht. Doch wurde in einer internen Diskussion das Recht der Öffentlichkeit und der Prozessparteien auf religiöse Neutralität höher gewichtet.

An den Basler Gerichten waren bereits Mitarbeitende jüdischen oder muslimischen Glaubens tätig. Diese, so wird der Gerichtspräsident zitiert, hätten aber nie religiöse Symbole getragen.

In der «Neuen Zürcher Zeitung» wird der Beschluss zudem mit dem Tragen religiöser Symbole an öffentlichen Schulen verglichen. Das Bundesgericht habe bereits vor 20 Jahren entscheiden, dass das Tragen eines Kopftuchs einer Lehrerin mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht vereinbar sei.

Warum gleich ein Verbot?

Die Reaktionen auf den Entscheid sind sehr unterschiedlich. Im Unterschied zum Kreuzstreit in Bayern sei dies in einem säkularen Staat genau der richtige Schritt, wird beispielsweise auf «Twitter» argumentiert. Ein anderer User ist der Meinung, dass es unsinnig sei, religiöse Symbole zu verbieten, weil genau diese religiösen Werte vor Willkür schützen würden.

Die Basler Kirchen hatten auf Anfrage der «Basler Zeitung» keinen Widerspruch zur neuen Regelung angemeldet. Dem Sprecher der römisch-katholischen Kirche wäre allerdings eine einheitlich neutrale Kleidung für alle Beteiligten lieber gewesen als Verbote. (ms)

Das Urteil des Richters | © Thorben Wengert / pixelio.de
24. Mai 2018 | 15:05
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