Der verurteilte Seelsorger arbeitet nicht mehr im Gefängnis Grosshof in Kriens LU.
Schweiz

Katholischer Gefängnisseelsorger wegen versuchter sexueller Handlung verurteilt

Luzern, 27.9.17 (kath.ch) Ein katholischer Gefängnisseelsorger hat in der Luzerner Haftanstalt Grosshof in Kriens Botschaften zwischen Gefangenen ausgetauscht und sich einer Insassin sexuell genähert. Nun ist der Mann wegen mehrfacher Begünstigung und versuchten sexuellen Handlungen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, meldeten verschiedene Medien am Dienstag. Das Bistum Basel hat den Diakon per sofort freigestellt.

Der 64-Jährige ist laut einer Meldung der Nachrichtenagentur der SDA vom Dienstag am 31. August festgenommen worden. 19 Tage lang sass er in Untersuchungshaft. Ein Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Agentur, dass der Mann zwischen 2012 und 2017 Botschaften zwischen Gefangenen im Gefängnis Grosshof ausgetauscht habe.

Der Gefängnisseelsorger versuchte zudem, eine Insassin zu sexuellen Handlungen zu drängen. Laut Strafbefehl habe er eine Busse für die Frau bezahlt und dafür sexuelle Gegenleistungen verlangt, schreibt die SDA.

Vom Kanton entlassen und vom Bistum freigestellt

Der Diakon wurde laut SDA zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Verurteilte keinen Einspruch erhoben habe. Der Kanton Luzern kündigte dem Seelsorger dem Bericht zufolge anfangs dieser Woche nach Erhalt des rechtskräftigen Strafbefehls fristlos.

Der Seelsorger hatte 2012 eine Missio vom Basler Bischof für seine Tätigkeit in dem Gefängnis erhalten, bestätigte Hansruedi Huber, Sprecher des Bistums Basel, am Mittwoch gegenüber kath.ch. Nun sei er per sofort von jeglicher kirchlicher Tätigkeit freigestellt worden, so Huber auf Anfrage. «Für Bischof Felix Gmür war völlig klar, dass der Mann freigestellt wird. Bei sexuellen Übergriffen gilt eine Nulltoleranz.»

Kirchliche Sanktionen in Aussicht gestellt

Das Bistum wartet nun auf die Zusendung des Strafbefehls durch den Verurteilten. Anschliessend finde eine Anhörung durch den Bischof statt, sagte Huber weiter. Dieser werde zusammen mit der Anstellungsbehörde, einer Kirchgemeinde, über die definitiven Sanktionen entscheiden. Die Bandbreite möglicher Sanktionen gehe von Berufseinschränkungen bis zu einer Entlassung aus dem kirchlichen Dienst.

Nebst einem Pensum von 15 Prozent als Gefängnisseelsorger wirkte der Verurteilte als ständiger Diakon in einem Luzerner Pastoralraum, bestätigte Huber weiter. Der Diakon sei ein verheirateter Familienvater.

Das Diakonat ist eine Stufe auf dem Weg zum Priesteramt sein. Seit 1968 können aber auch verheiratete Männer zum ständigen Diakon geweiht werden. Diese Männer können nicht Priester werden. (bal)

Der verurteilte Seelsorger arbeitet nicht mehr im Gefängnis Grosshof in Kriens LU. | © KEYSTONE
27. September 2017 | 12:11
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