Ein Mädchen und ein Knabe
Schweiz

Katholischer Frauenbund begrüsst Entscheid des Nationalrats in der Gentestdebatte

Luzern, 27.2.18 (kath.ch) Bei pränatalen Gentests darf den künftigen Eltern das Geschlecht des Ungeborenen erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden. Das hat der Nationalrat am Montag entschieden. Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) begrüsst dies.

Der Nationalrat hat am Montag über die Totalrevision des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen beraten. Dabei habe er den Vorschlägen des Bundesrates zu pränatalen Untersuchungen zugestimmt, meldete die Nachrichtenagentur SDA.

Abklärungen für Gesundheit zulässig

Abgeklärt werden dürfen demnach Eigenschaften, welche die Gesundheit des Embryos oder des Fötus beeinträchtigen. Untersucht werden dürfe auch, ob sich das Nabelschnurblut des Embryos oder des Fötus zur Übertragung auf einen kranken Elternteil oder ein Geschwister eignet.

Dann aber setzte die Grosse Kammer des Parlaments laut SDA eine Grenze, wobei es auch hier den Vorschlägen des Bundesrates folgte: Eltern dürfen erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche über das Geschlecht des Ungeborenen informiert werden. Damit kann verhindert werden, dass ein Kind legal abgetrieben wird, weil es aus Sicht der Eltern das falsche Geschlecht hat.

Geschlecht «kein Kriterium» für oder gegen Abtreibung

Der SKF begrüsse den Entscheid des Nationalrats, wie Regula Ott, Leitung Bildung, Ethik und Theologie, auf Anfrage sagte. «Das Geschlecht soll kein Kriterium für oder gegen eine Abtreibung sein.» Abtreibung sei aus Sicht des SKF «eine Notlösung, um das Leid der Frau oder des Paars reduzieren zu können». Bei dieser Entscheidung sehe man jedoch nicht ein, dass das Geschlecht ein Kriterium sein solle.

Ethikkommission im Bereich Humanmedizin nicht einverstanden

Nicht einverstanden mit dem Entscheid des Nationalrates ist hingegen die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin. Diese habe sich von Beginn an gegen ein Mitteilungsverbot gestellt, berichtete SRF am Montag (26. Februar, online).

Abtreibungen wegen des Geschlechts seien selten – zu selten, um in das Recht der Eltern auf Wissen einzugreifen, begründete Kommissionspräsident Andrea Büchler die Position der Kommission. Ein Mitteilungsverbot rüttle am wichtigen Prinzip, dass sich der Staat bisher zu den Gründen einer Abtreibung in den ersten zwölf Wochen ausdrücklich nicht geäussert habe.

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen geht nun in den Ständerat. Der Bundesrat hatte die Vorlage im Juli 2017 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. (bal)

Ein Mädchen und ein Knabe | © Hagerty Ryan, USFWS, CCO
27. Februar 2018 | 17:39
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