Woelki konnte es sich nicht leisten, auf die Verjährung zu pochen: Der Imageverlust wäre nicht wieder gut zu machen.
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Kardinal Woelki setzt sich erneut gegen «Bild»-Zeitung durch

Das Kölner Landgericht hat am Mittwoch entschieden, dass ein Bericht über eine «Vertuschungs-‘Mafia’» im Erzbistum Köln eine unzulässige Verdachtsberichterstattung darstelle. Damit setzt sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erneut juristisch gegen einen Bericht der «Bild»-Zeitung durch.

Laut dem Kölner Landgericht entspricht auch die Rede von einem «bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums» nicht den Tatsachen.

Rechtsanwälte prüften Bericht

Tatsächlich sei das anonyme Schreiben verschiedenen Rechtsanwälten zur Prüfung vorgelegt worden und sollte bei Vorliegen strafrechtlicher Relevanz an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, so das Gericht. Die Behauptung der Zeitung lege nahe, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe. Dies setze dessen Ruf herab und verletzte seine Persönlichkeitsrechte.

«Vertuschungs-‘Mafia’»

Zur Formulierung «Vertuschungs-‘Mafia’» führte das Gericht aus, dass der Leser darunter ein systematisches Zusammenwirken einer Clique an der Spitze des Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt von Priestern gegen Minderjährige verstehe, zu der auch der Erzbischof zu rechnen sei.

Dieser Eindruck werde durch den Kontext und die konkrete Aufmachung gefördert. «Es sei jedoch nicht das erforderliche Mindestmass an belastbaren Tatsachen ersichtlich», so das Gericht.

Entlastungen zu wenig berücksichtigt

Zudem seien entlastende Umstände, die der Kardinal der Zeitung mitgeteilt habe, nicht in dem notwendigen Mass genannt worden. Damit habe die «Bild»-Zeitung die rechtlichen Grundsätze einer Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten.

Gegen das Urteil kann den Angaben zufolge beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt werden. Das Landgericht entschied im dritten von insgesamt vier Verfahren, die Woelki gegen Berichte der «Bild»-Zeitung angestrengt hat. Gegen die Artikel erwirkte der Kardinal zum Teil bereits einstweilige Verfügungen.

Über zwei Verfahren hatte die 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Dirk Esser da Silva bereits Mitte Mai geurteilt. Danach hat die Zeitung unzulässigerweise behauptet, dass Woelki einen «Missbrauchs-Priester» und «Sexualstraftäter» befördert habe. Die Rede von einem «Woelki-Skandal» beanstandete das Gericht hingegen nicht; dagegen legten Woelkis Anwälte Berufung ein. Im vierten Verfahren will das Landgericht am 22. Juni ein Urteil verkünden.

Zeit für Entschuldigung

Der Anwalt Woelkis, Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, erklärte, die nun ergangenen Urteile rückten «die Bild-Kampagne» gegen Woelki ins rechte Licht. Für die Zeitung und ihren Autor sei es an der Zeit, sich beim Kardinal zu entschuldigen. (kna)


Woelki konnte es sich nicht leisten, auf die Verjährung zu pochen: Der Imageverlust wäre nicht wieder gut zu machen. | © KNA
9. Juni 2022 | 11:37
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