Kardinal Gerhard Ludwig Müller
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Kardinal Müller erfährt für NS-Vergleich klare Ablehnung

Mit seinem Vergleich zwischen dem Reformdialog Synodaler Weg und dem Beginn der NS-Herrschaft stösst der deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller auf Kritik. Der Würzburger Bischof Franz Jung nannte die Äusserungen «sehr fehl am Platz».

Solche Vergleiche seien nicht hilfreich, sagte Franz Jung. Dem von den Bischöfen und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) angestossenen Dialog zur Zukunft der Kirche in Deutschland lägen Beschlüsse der Bischofskonferenz zugrunde: «Dann muss man dazu auch stehen.» Der Kardinal hatte die Entscheidungsfindung beim Synodalen Weg mit dem Ermächtigungsgesetz des Deutschen Reichstags von 1933 verglichen.

Nicht ernst zu nehmen

Für den Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, ist eine solche Äusserung «so lebensfern, dass sie nicht ernst genommen werden kann.» Damit stelle sich der ehemalige Präfekt der römischen Glaubenskongregation «gegen die grosse Übereinstimmung der katholischen Gläubigen und die grosse Mehrheit der bischöflichen Mitbrüder», wie er gegenüber der deutschen Katholischen Nachrichtenagentur KNA sagte. Sternberg weiter: «Es gibt Kritik, die richtet sich selber.»

«Vergiftender» Vergleich

Zuvor hatte einer der geistlichen Begleiter des Synodalen Wegs, der Münchner Jesuit Bernd Hagenkord, Müllers Vergleich als «vergiftend» und «zerstörerisch» bezeichnet. Wer so etwas tue, «hat entweder keine Ahnung von Geschichte oder handelt mutwillig jegliche Debatte vergiftend», schreibt Hagenkord in seinem Blog.

«Das ist nicht konservativ. Das ist zerstörerisch.»

Bernd Hagenkord, Jesuit

Bei Nazi-Vergleichen von Christen gegen Christen höre es auf: «Das ist nicht konservativ, bewahrend. Das ist zerstörerisch, und das ist das genaue Gegenteil von bewahren.»

Müller spricht von «suizidartigem Prozess»

Zu seinem Vergleich sagte Müller: «In einem suizidartigen Prozess hat die Mehrheit entschieden, dass ihre Entscheidungen gültig sind, auch wenn sie der katholischen Lehre widersprechen», sagte er am Dienstag dem kanadischen Portal «LifeSiteNews» und bestätigte diese Aussagen später auf Anfrage der KNA.

Müller ergänzte wörtlich: «So war es, als die Weimarer Verfassung durch das Ermächtigungsgesetz aufgehoben wurde. Eine selbsternannte Versammlung, die weder von Gott noch von dem Volk autorisiert ist, das sie vertreten soll, hebt die Verfassung der Kirche göttlichen Rechts auf, die auf dem Wort Gottes in Schrift und Überlieferung beruht.» (kna)

Kardinal Gerhard Ludwig Müller | © zVg
5. Februar 2020 | 14:08
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Ermächtigungsgesetz: Totale Macht für Hitler

Unter dem Begriff «Ermächtigungsgesetz» wird in diesem Zusammenhang das «Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich» vom 24. März 1933 verstanden. Damit hatte der gewählte deutsche Reichstag der Regierung Adolf Hitlers eine pauschale Befugnis erteilt, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Letztlich wurde damit einer Zerstörung des Weimarer Verfassungsgefüges der Weg geebnet. (kna)