Der emeritierte Papst Benedikt XVI. im Rollstuhl, Juni 2020
International

Kanzlei wirft Benedikt XVI. in vier Fällen Fehlverhalten vor

Das am Donnerstag vorgestellte Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt XVI. Die Anwälte werfen ihm in vier Fällen Fehlverhalten vor während seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising von 1977–1982.

Rechtsanwalt Martin Pusch wies zugleich darauf hin, dass das emeritierte Kirchenoberhaupt in einer persönlichen Stellungnahme dies in allen Fällen zurückgewiesen habe. Seine Stellungnahme ist mit seiner Einwilligung mit dem Gutachten veröffentlicht worden.

Zwei Verurteilte arbeiteten als Seelsorger

Nach Puschs Ausführungen betreffen zwei Fälle Priester, die unter Erzbischof Joseph Ratzinger wegen Missbrauchs strafrechtlich sanktioniert worden waren, aber beide weiter als Seelsorger arbeiten durften. Kirchenrechtlich sei gegen sie nicht vorgegangen worden, von Fürsorge gegenüber ihren Opfern «nichts erkennbar».

Benedikts Einlassungen bieten aus Sicht der Anwälte «einen authentischen Einblick» zur persönlichen Haltung eines herausgehobenen Kirchenvertreters zum Missbrauchsgeschehen.

Zweifel an behaupteter Unkenntnis

Zweifel äusserte Pusch an der in einigen Fällen von Benedikt XVI. behaupteten Unkenntnis. Diese sei mit den aus den Akten gewonnenen Erkenntnissen bisweilen «kaum in Einklang zu bringen». (kna)

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. im Rollstuhl, Juni 2020 | © KNA
20. Januar 2022 | 12:30
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