Das am Donnerstag vorgestellte Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt XVI. Die Anwälte werfen ihm in vier Fällen Fehlverhalten vor während seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising von 1977–1982.
Rechtsanwalt Martin Pusch wies zugleich darauf hin, dass das emeritierte Kirchenoberhaupt in einer persönlichen Stellungnahme dies in allen Fällen zurückgewiesen habe. Seine Stellungnahme ist mit seiner Einwilligung mit dem Gutachten veröffentlicht worden.
Nach Puschs Ausführungen betreffen zwei Fälle Priester, die unter Erzbischof Joseph Ratzinger wegen Missbrauchs strafrechtlich sanktioniert worden waren, aber beide weiter als Seelsorger arbeiten durften. Kirchenrechtlich sei gegen sie nicht vorgegangen worden, von Fürsorge gegenüber ihren Opfern «nichts erkennbar».
Benedikts Einlassungen bieten aus Sicht der Anwälte «einen authentischen Einblick» zur persönlichen Haltung eines herausgehobenen Kirchenvertreters zum Missbrauchsgeschehen.
Zweifel äusserte Pusch an der in einigen Fällen von Benedikt XVI. behaupteten Unkenntnis. Diese sei mit den aus den Akten gewonnenen Erkenntnissen bisweilen «kaum in Einklang zu bringen». (kna)
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